Deutsche Rentenversicherung

Für Renten­anspruch: Aufbewahrungsfristen beachten

Datum: 12.12.2022

Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt vom beruflichen Werdegang ab. Versicherte der gesetzlichen Renten­versicherung sollten deshalb Unterlagen wie Arbeits­verträge, Gehalts­abrechnungen und Sozial­versicherungs­nach­weise so lange aufbewahren, bis ihr Renten­anspruch geklärt und bestätigt ist. Das gilt auch für Bescheinigungen über den Bezug von Kranken- oder Arbeits­losengeld.

Wichtig: Einige Zeiten, zum Beispiel über die Schul­ausbildung oder Zeiten der Kindererziehung, fließen nicht auto­matisch ins Renten­konto ein und müssen separat nachgewiesen werden.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt deshalb eine frühzeitige Kontenklärung. Der Antrag kann kostenlos über eine der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen aufgenommen werden. Eine Übersicht der A- und B-Stellen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK