Deutsche Rentenversicherung

Datenschutz: Rentenversicherung muss Gerichtsvollziehern Auskunft geben

Datum: 11.08.2023

Die Daten ihrer Kunden unterliegen bei der Deutschen Rentenversicherung strengsten Sicherheitsbestimmungen. Dennoch ist sie verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen Daten an Gerichtsvollzieher herauszugeben.

Gerichtsvollzieher dürfen die Anschrift, den Aufenthaltsort und den aktuellen Arbeitgeber mitgeteilt bekommen. Sie müssen jedoch im Vorfeld selbst die Initiative ergreifen, um Anschrift oder Aufenthaltsort bei der Meldebehörde zu ermitteln. Darüber hinaus müssen sie vom Schuldner eine Vermögensauskunft anfordern. Nur wenn diese nicht zurückgeschickt wird oder der Inhalt darauf schließen lässt, dass der Schuldner die Forderung nicht vollständig zahlen kann, ist die Anfrage zugelassen. 

  • Fragen zum Datenschutz können dem Datenschutzbeauftragten der Deutschen Rentenversicherung Bund per E-Mail an datenschutz@drv-bund.de gesendet werden.
  • Sie haben ein Anliegen und möchten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung treten? Dann nutzen Sie online unser Kontaktformular - schnell und unkompliziert
  • Ausführliche Informationen erhalten Sie zudem im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung

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