Deutsche Rentenversicherung

Kindererziehungszeiten mit Kontenklärung beantragen

Datum: 31.08.2023

Kindererziehungszeiten leicht erklärt

Für die Erziehung ihrer Kinder stecken viele Eltern beruflich zurück, arbeiten in Teilzeit oder gar nicht mehr. Um möglicherweise hieraus resultierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, können Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Rentenkasse übernimmt der Bund. Die Höhe entspricht den Beiträgen eines Versicherten mit einem Bruttogehalt von derzeit rund 3.600 Euro im Monat.

Hinzu kommen für jedes Kind zehn Jahre Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Sie wirken sich zwar nicht direkt auf die Rentenhöhe aus, können aber zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten führen und zählen bei einigen Wartezeiten mit.

Zuordnung der Kindererziehungszeit

Die Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.

Vorrangig dienen die Berücksichtigungszeiten dazu Lücken in der Versicherungsbiografie zu schließen. Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert. Im Rahmen einer Kontenklärung geht das kinderleicht.

Kindererziehungszeiten mit Kontenklärung beantragen

Wer Kinder hat, sollte im Versicherungsverlauf vor allem den Passus "Kindererziehungszeit" im Blick haben. Für die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt der erziehende Elternteil Kindererziehungszeiten und für die ersten 10 Jahre nach der Geburt Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet. Haben Eltern bei der Kontenklärung ein Formular dazu ausgefüllt, dann müssten diese Zeiten automatisch im Versicherungsverlauf auftauchen. Tauchen die Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten noch nicht auf, sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ können Sie ihren Versicherungsverlauf sowie weitere Unterlagen, z.B. die Renteninformation oder eine Lückenauskunft, unkompliziert auf digitalem Weg anfordern.

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