Deutsche Rentenversicherung

SV-Meldeportal löst sv.net ab

Datum: 29.09.2023

Ab dem 4. Oktober geht das neue SV-Meldeportal als Nachfolgerin der Anwendung sv.net ans Netz. sv.net steht dann nur noch bis zum 31. Dezember 2023 uneingeschränkt zur Verfügung. Das SV-Meldeportal – wie zuvor auch schon sv.net – unterstützt vorrangig kleinere Betriebe bei der Erfüllung ihrer Meldepflichten und dem Abruf von Bescheinigungen (z. B. A1-Bescheinigung).

Alle, die bislang sv.net genutzt haben, sollten rechtzeitig an den Umstieg denken.

Die Registrierung erfolgt für alle Nutzerinnen und Nutzer in der Regel über ein Elster-Organisationszertifikat und ein Unternehmenskonto. Ein Unternehmenskonto kann immer dann eingerichtet werden, wenn eine deutsche betriebliche Steuernummer vorhanden ist.

Alle Interessenten, die sich bis zum 31. März 2024 auf dem neuen SV-Meldeportal anmelden, können die Anwendung bis Ende 2024 kostenfrei nutzen. Danach fällt regelmäßig eine Nutzungsgebühr an. Die Nutzung des SV-Meldeportals bleibt nur für Selbstständige kostenfrei.

Arbeitgeber, Selbständige und Dienstherren, die bislang sv.net für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen genutzt haben, müssen auch auf das SV-Meldeportal umsteigen. Für sie gilt: Wer über keine deutsche betriebliche Steuernummer verfügt, wird sich ab 2024 alternativ über die BundID registrieren können.

Weitere Informationen über das neue SV-Meldeportal sowie ein Fragen-Antworten-Katalog stehen auf der Homepage des SV-Meldeportals zur Verfügung. Über die A1-Bescheinigung informieren wir Sie auf der Themenseite „A1-Bescheinigung – Beschäftigung im Ausland“.