Deutsche Rentenversicherung

Können die Renten aufgrund der Haushaltslage gekürzt werden?

Datum: 29.11.2023

In der aktuellen Diskussion um den Bundeshaushalt 2024 werden verschiedentlich Rufe nach "Kürzungen für Rentner" oder "Einsparungen bei der Rente" laut.

Nachfolgend die Fakten:

  1. Die Höhe der Renten ist per Gesetz geregelt. Das heißt, dass es einen Rechtsanspruch hierauf gibt. Die Zahlung gesetzlicher Leistungen ist somit nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig.
  2. Es stimmt zwar, dass die Rentenversicherung Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt bekommt. Aber auch die Zahlung von Zuschüssen des Bundes an die Rentenversicherung erfolgt auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt für Erstattungen oder die Zahlung von Beiträgen des Bundes für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“). Die Zahlungen des Bundes sind also ebenfalls nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig.
  3. Sogar für die jährliche Anpassung der Renten gibt es eine gesetzliche Regelung und überdies eine gesetzliche Schutzklausel („Rentengarantie“). Diese bewirkt, dass die Renten selbst dann nicht sinken, wenn die der Rentenanpassung zugrunde liegenden Löhne und Gehälter gesunken sind.
  4. Schließlich gilt: Die Rentenversicherungsträger besitzen als selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts Finanzautonomie. Das heißt, dass die Haushalte der Rentenversicherung mit allen Einnahmen und Ausgaben von der Selbstverwaltung festgestellt werden, also den Vertreterversammlungen der verschiedenen Träger.

Fazit:

Vor diesem Hintergrund sind die laufenden Rentenzahlungen von der aktuellen Diskussion um den Bundeshaushalt 2024 nicht betroffen.

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