Die Bundesregierung hat die Stiftung Härtefallfonds ins Leben gerufen, um Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung abzumildern. Der Härtefallfonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Antragsberechtigt sind u.a. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post, und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, wenn ihre Netto-Rente weniger als 830 Euro beträgt.
Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 bis 5.000 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Die Höhe der Einmalzahlung ist abhängig von Ihrem Wohnort (Bundesland).
Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt. Solch ein Antrag kann noch bis zum 31. Januar 2024 gestellt werden. Die Antragsformulare können bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds angefordert werden.
Antrag anfordern
Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum
E-Mail-Adresse: gst@stiftung-haertefallfonds.de
Antrag herunterladen
Darüber hinaus können die Antragsformulare auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden.
Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Härtefallfonds von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 zur Verfügung.