Deutsche Rentenversicherung

Freiwilligendienste zählen auch für Rente

Datum: 19.04.2024

Wer sich beruflich erst orientieren oder einfach ganz praktisch Gutes tun möchte, nutzt dafür vielleicht einen Freiwilligendienst – den Bundesfreiwilligendienst (BFD), das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Solch ein Engagement für die Gesellschaft belohnt der Staat: Während dieser Zeit können ohne eigene Beiträge Anwartschaften für die spätere Rente aufgebaut werden.

Für die Dauer des Dienstes besteht in allen Zweigen der Sozialversicherung eine Pflichtversicherung, also in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein, ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber in voller Höhe allein. Grundlage der Beitragszahlung ist das während des freiwilligen Dienstes gezahlte Taschengeld, zusätzlich werden auch Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung oder Arbeitskleidung für die Berechnung der Beiträge berücksichtigt.

Für alle, die mehr zu diesem Thema erfahren wollen, lohnt sich ein Blick in die kostenlosen Broschüren „Freiwilligendienste und Rente“ sowie „Wehrdienst und Rente“ der Deutschen Rentenversicherung. Sie stehen unterhalb dieser Meldung zur Verfügung.

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