Deutsche Rentenversicherung

Schadensersatzansprüche geltend machen

Datum: 31.05.2024

Nach einem Unfall können Betroffene ihnen daraus entstandene Nachteile bezüglich ihrer Rentenansprüche bei der Rentenversicherung geltend machen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Zum Beispiel können Nachteile entstehen, wenn versicherte Beschäftigte Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hatten oder in Folge des Unfalls sogar eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Reichen Geschädigte einen Antrag ein, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können. Gegebenenfalls können aus dem Unfall resultierende Nachteile in den Rentenansprüchen dann wieder ausgeglichen werden.

Weitere Informationen gibt es unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 und hier im Internet

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