Deutsche Rentenversicherung

Kräftiges Rentenplus: Auszahlung der höheren Rente beginnt nicht bei allen gleichzeitig

Datum: 24.06.2024

Rund 21 Millionen Menschen beziehen eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung. Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli erhalten sie mehr Geld. Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin weist aber darauf hin, dass das Rentenplus nicht bei allen Empfängerinnen und Empfängern zur gleichen Zeit eingehen wird.

Denn wann die angepasste Rente überwiesen wird, hängt ab vom Rentenbeginn: Wenn die Rente im April 2004 oder später begonnen hat, wird sie nachschüssig am Monatsende gezahlt. Die erhöhte Rente wird in diesen Fällen erstmals Ende Juli auf dem Konto der Rentnerinnen und Rentner sein. Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Zahlung im Voraus. Die Rente für Juli erhält man also bereits Ende Juni. Die Zahlung erfolgt automatisch.

Die aktuelle Rentenanpassung lässt die Renten um 4,57 Prozent steigen – und zwar in den alten und in den neuen Bundesländern. Bereits 2023 wurde die Angleichung der Renten in Ost und West vorzeitig erreicht. Seitdem gilt für alle ein einheitlicher Anpassungswert. Ein weiterer positiver Aspekt: Die diesjährige Rentenanpassung fällt deutlich höher aus als die erwartete durchschnittliche Preisentwicklung. Hier wurde dem Jahreswirtschaftsbericht zufolge für 2024 ein Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent prognostiziert.

Mit der sogenannten Rentenanpassungsmitteilung werden die Rentnerinnen und Rentner über die Erhöhung ihrer Rente informiert. In dem Schreiben wird auch mitgeteilt, wann die Auszahlung des neuen Betrags erfolgt. Der Versand der Rentenanpassungsmitteilungen beginnt am 15. Juni 2024 und wird voraussichtlich Ende Juli 2024 abgeschlossen sein. Sowohl der Versand der Rentenanpassungsmitteilungen als auch die Auszahlung der Renten erfolgt durch den Renten Service der Deutschen Post AG.

Rentnerinnen und Rentner, die ab Juli Anspruch auf einen Zuschlag zu ihrer Rente haben, erhalten hierüber einen gesonderten Bescheid. Dies betrifft Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Zu Alters- und Hinterbliebenenrenten, die unmittelbar an so eine Erwerbsminderungsrente anschließen, wird ebenfalls ein Zuschlag gezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisch, ein Antrag muss nicht gestellt werden.

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