Deutsche Rentenversicherung

Ausbildungsstart: Worauf Berufsanfänger achten müssen

Datum: 11.07.2024

Versicherungsnummernachweis - kostenfrei beantragen

Mit ihrer ersten Beschäftigung erhalten Berufseinsteiger vollkommen kostenfrei einen Versicherungsnummernachweis (ehemals Sozialversicherungsausweis). In der Regel kümmert sich der neue Arbeitgeber darum. Sollte das nicht der Fall sein, kann der Ausweis bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse angefordert werden. Gebühren entstehen dabei keine. Dies gilt auch für alle anderen Personen, die einen Versicherungsnummernachweis benötigen. Neben der Versicherungsnummer enthält er Vorname(n), Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum. Geht der Ausweis verloren, wird zerstört oder unbrauchbar, kann er über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung erneut beantragt werden. Auch dieser Service kostet nichts.

Es gibt jedoch im Internet Anbieter, die die Ausstellung des Versicherungsnummernachweises als kostenpflichtige Dienstleistung anbieten und dafür Gebühren erheben. Dieses Geschäftsmodell ist nicht verboten. Die Anbieter müssen jedoch kenntlich machen, dass sie nicht als Behörde handeln, sondern als private Anbieter.

Ausbildungsplatzsuche melden und Zeiten für die Rente sammeln

Jugendliche, die noch keinen passenden Job gefunden haben und nach dem Schulabschluss auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, können in der gesetzlichen Rentenversicherung Anrechnungszeiten bekommen, sofern die Suche mindestens einen Kalendermonat umfasst. Dafür müssen sie die Suche bei der Agentur für Arbeit melden, so die Deutsche Rentenversicherung Bund. Ob ein Schulabschluss vorliegt oder während dieser Zeit Leistungen von der Agentur für Arbeit gezahlt werden, spielt für die gesetzliche Rentenversicherung hingegen keine Rolle.

Die Anrechnungszeiten kann erhalten, wer zwischen 17 und 25 Jahren alt ist. Nach dem 25. Lebensjahr wird die Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung nur anerkannt, wenn jemand unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbständig gewesen ist und Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt hat.

Rentenblicker-Video: Facts zum Berufsstart

Ausführliche Infos zu diesen und weiteren Themen rund um die gesetzliche Rente gibt es auch auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung.

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