Deutsche Rentenversicherung

Bundesmittel und Bundeszuschüsse: Staat erstattet Kosten für nicht beitragsgedeckte Leistungen

Datum: 19.07.2024

Die Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung bestehen nicht nur aus den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber. Auch der Staat beteiligt sich an der Finanzierung. Hierfür werden der Rentenversicherung Steuermittel in Form von Bundeszuschüssen und weiteren Bundesmitteln überwiesen. 2023 waren dies insgesamt rund 112,4 Milliarden Euro.

Die Bundeszuschüsse gliedern sich in drei verschiedene Zuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung: Den allgemeinen Bundeszuschuss von rund 54,2 Milliarden Euro, den zusätzlichen Bundeszuschuss von rund 14,6 Milliarden Euro und den Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss von rund 15,4 Milliarden Euro. Zu den weitergefassten Bundesmitteln zählt die Beteiligung des Bundes an der knappschaftlichen Rentenversicherung in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro.

Die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung stellen keine Subvention dar; vielmehr wird der Rentenversicherung ein Großteil der Kosten für sogenannte nicht beitragsgedeckte Leistungen erstattet. Diese erbringt sie für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, da diese Leistungen nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern auch der Allgemeinheit zugutekommen. Hierzu zählen etwa eine höhere Bewertung von Rentenzeiten in den neuen Bundesländern oder von Zeiten der Berufsausbildung, die Zahlung von Altersrenten vor Erreichen des regulären Rentenalters ohne entsprechende Abschläge (zum Beispiel die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte) sowie die rentensteigernde Berücksichtigung von Zeiten der Fachschulausbildung und des Mutterschutzes. Das Steuersystem bildet hierfür das geeignete Instrument, da es alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit heranzieht.

Der Zuschuss des Bundes machte bei Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 rund 24 Prozent der gesamten Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung aus. Im Jahr 2023 lag der Anteil der Bundeszuschüsse an den Einnahmen bei gut 22 Prozent. Auch in den nächsten Jahren ist zu erwarten, dass der Anteil der Bundeszuschüsse am Gesamtbudget der Rentenversicherung zwischen 22 und 24 Prozent liegen wird.

Neben den Bundeszuschüssen an die allgemeine Rentenversicherung und den Bundesmitteln für die knappschaftliche Rentenversicherung erhält die Rentenversicherung weitere Bundesmittel. Hierzu zählen die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten (2023 rund 17,3 Milliarden Euro) und für Erstattungen (2023 rund 6,1 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes erfolgen hauptsächlich für Rentenzahlungen, die aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der DDR abgeleitet sind.[1]

[1] Quelle: Endgültiges Rechnungsergebnis 2023 der gesetzlichen Rentenversicherung

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