Deutsche Rentenversicherung

Erhöhen die spätere Rente: Freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten

Datum: 31.07.2024

Lücken im Versicherungsleben wirken sich negativ auf den späteren Rentenbeginn und die Rentenhöhe aus. Dabei handelt es sich um Zeiten, in denen keine Beiträge in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt oder sonstige rentenrechtliche Zeiten gutgeschrieben wurden. Gutschriften gibt es zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung und für bis zu acht Jahre der schulischen Ausbildungszeit. Hierunter fallen Zeiten für den Besuch einer Schule, Fachschule, Hochschule oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.

Liegen der Ren­ten­ver­si­che­rung Nachweise für eine Schulausbildungszeit vor, wird die Zeit ab dem 17. Lebensjahr für maximal 8 Jahre für die Wartezeit von 35 Jahren als „Anrechnungszeit“ berücksichtigt.

Mit Nachzahlungen Rentenlücken schließen

Entstehen können Rentenlücken zum Beispiel, wenn man zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr zur Schule geht und nach dem 17. Geburtstag länger als 8 Jahre eine schulische Ausbildung oder ein Studium absolviert, ohne nebenbei zu arbeiten. Der Grund: In dieser Zeit werden keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet.

Freiwillige Beiträge können in einem solchen Fall das Mittel der Wahl sein: Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und noch nicht älter als 45 Jahre sind, können diese Beiträge für ihre nach dem 16. Lebensjahr liegenden Schulzeiten nachzahlen, sofern diese nicht bereits mit Beiträgen belegt sind oder als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Eine Nachzahlung kommt somit insbesondere für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und für Schulzeiten, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten, in Betracht.

Je höher die Nachzahlung, umso höher die spätere Rente

Die Beiträge können in beliebiger Höhe zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 100,07 Euro und dem monatlichen Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro gezahlt werden. Als Altersvorsorgeaufwendungen können sie steuerlich geltend gemacht werden.

Mit der Nachzahlung erwerben Versicherte zusätzliche Rentenpunkte: Der Jahres-Maximalbetrag von 16.851,60 Euro erhöht die spätere Rente um rund 79 Euro im Monat, für den Minimalbetrag von 1.200,84 Euro hingegen erwerben Versicherte eine zusätzliche spätere Rente von rund 5,60 Euro monatlich. Für eine effektive Erhöhung der Rente sind somit höhere Nachzahlungen nötig. Der Minimalbetrag ist sinnvoll, um Wartezeiten zu erfüllen.

Vor der Beitragszahlung: individuelle Beratung und Kontenklärung

Vor der Zahlung freiwilliger Beiträge empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung Bund unbedingt eine persönliche Beratung und eine Kontenklärung Hierzu stehen auf www.deutsche-rentenversicherung.de die Antragsformulare V0100 für die Kontenklärung und V0080 für die Bestimmung der Höhe der  freiwilligen Beiträge bereit.  Ein Termin für eine persönliche Beratung kann am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 oder direkt in einer Auskunfts- und Beratungsstelle gebucht werden. Umfassende Infos bietet die kostenlose Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile. Sie steht ebenfalls auf der Homepage der Rentenversicherung zum kostenlosen Download bereit.

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