Deutsche Rentenversicherung

Leistungen für schwerbehinderte Menschen 

Datum: 18.09.2024

Rund 8 Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert. Hochgerechnet entspricht das circa neun Prozent der Bevölkerung. Die Nachteile, die ihnen durch ihre Behinderung im Alltag entstehen, sollen so gut wie möglich ausgeglichen werden. Auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet hierfür besondere Leistungen an. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen

Diese Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen verhindern, dass eine Behinderung oder Krankheit zur dauerhaften Erwerbsminderung führt. Die Deutsche Rentenversicherung prüft auf Antrag, ob sie im Einzelfall helfen können.

mehr Informationen zur medizinischen Rehabilitation

mehr Informationen zur beruflichen Rehabilitation

Rente wegen Erwerbsminderung

Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten können, haben möglicherweise Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Diese kann – abhängig von der Schwere der Erwerbsminderung – als teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.

mehr Informationen zur Rente für erwerbsgeminderte Menschen

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Sofern sie über eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren verfügen, können schwerbehinderte Menschen eine Altersrente in Anspruch nehmen und bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Inanspruchnahme dieser Rente wird für die Geburtsjahrgänge ab 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer bespielweise 1957 geboren wurde und in diesem Jahr 63 wird, kann daher erst mit 63 Jahren und 11 Monaten abschlagsfrei in diese Rente gehen. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann die Rente bis zu drei Jahre früher erhalten.

mehr Informationen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen

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