Deutsche Rentenversicherung

Bürgerschaftliches Engagement

Ehrenamt kann für die spätere Rente zählen

Datum: 23.09.2024

Ob im Sport, in der Nachbarschaftshilfe, bei der Feuerwehr oder in der Kultur: Rund 29 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland für das Gemeinwohl. Sie tragen damit in besonderem Maße zu einem funktionierenden sozialen Leben und damit zum Erhalt unserer Demokratie bei. Die ehrenamtliche Tätigkeit kann auch für die spätere Rente zählen: Neben einer Aufwandsentschädigung oder pauschalen Vergütung können Ehrenamtler nämlich Anwartschaften für die Rente erwerben. Eigene Beiträge in die Rentenversicherung müssen sie dafür nicht leisten.

So erwerben zum Beispiel Ehrenamtliche, die jemanden häuslich pflegen oder Freiwilligenarbeit leisten, Anwartschaften für die spätere Rente. Dazu zählen das Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr (FSJ, FÖJ) sowie der Bundesfreiwilligen­dienst (BFD).

Alle Infos hierzu bietet der Flyer „Ehrenamt: Ihr Einsatz kann sich lohnen“. Weitere Informationen bieten die kostenfreien Borschüren „Freiwilligendienste und Rente“ sowie „Rente: Jeder Monat zählt“. Sie stehen direkt unter dieser Meldung zum Download bereit.

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