Deutsche Rentenversicherung

Denken Sie daran: SV-Meldeportal löst sv.net ab

Datum: 26.06.2024

Bereits im September 2023 berichteten wir über den geplanten Start des neuen SV-Meldeportals. Als Nachfolgerin der Anwendung sv.net startete das SV-Meldeportal erfolgreich am 4. Oktober 2023. Nach erfolgter Registrierung können alle Nutzer ihre Meldungen problemlos mit den Datenstellen der Sozialversicherung austauschen.

sv.net wird am 30.06.2024 abgeschaltet

Am 30. Juni 2024 wird sv.net abgeschaltet. Eine Nutzung für den Austausch von Sozialversicherungsmeldungen mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger ist danach nicht mehr möglich.

A1-Bescheinigungen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (eAU), Fehlermeldungen und sonstige Meldungen, die durch Meldungen mitels sv.net ausgelöst wurden, können nun ausschließlich über das SV-Meldeportal abgerufen werden. Diese Nachrichten werden bis zu drei Monate für den Abruf bereitgestellt.

Hinweis für Nachzügler

Falls Arbeitgeber noch nicht den Wechsel von sv.net zum SV-Meldeportal angestoßen haben, sollte dieser nun umgehend mit der Registrierung zur Nutzung eingeleitet werden. Für den Ums􀆟eg sind ca. 10 Arbeitstage für den Austausch der Formalitäten einzuplanen. Danach kann das SV-Meldeportal im vollem Leistungsumfang genutzt werden.

Weitere Informationen über das neue SV-Meldeportal sowie ein Fragen-Antworten-Katalog stehen auf der Homepage des SV-Meldeportals zur Verfügung. Über die A1-Bescheinigung informieren wir Sie auf der Themenseite „A1-Bescheinigung – Beschäftigung im Ausland“.

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