Deutsche Rentenversicherung

Vorschuss für Hinterbliebene

Datum: 05.02.2025

Der Tod eines Angehörigen belastet die Hinterbliebenen häufig nicht nur emotional, er kann auch zu finanziellen Engpässen führen. Wenn der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen hat, kann zur Überbrückung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post ein Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragt werden.

Die Vorschusszahlung beträgt das Dreifache des für den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrages, sie wird vorab in einer Summe ausgezahlt. Eine Anrechnung von eventuellen Einkünften des Hinterbliebenen findet während dieses sogenannten Sterbevierteljahres nicht statt.

Zusätzlich muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger auch noch ein formeller Rentenantrag gestellt werden. Bei der Bewilligung der Witwen- bzw. Witwerrente wird die schon geleistete Vorschusszahlung verrechnet.

Mehr Informationen zu Witwen-, Witwer- und Waisenrenten bekommen Sie in der kostenlosen Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“. Diese kann direkt unterhalb dieser Meldung heruntergeladen werden.

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