Deutsche Rentenversicherung

Heimfahrten während einer Reha­bilitation

Datum: 19.03.2025

Eine stationäre medizinische Rehabilitation dauert regulär drei Wochen und kann bei Bedarf verlängert werden. Eine Unterbrechung am Wochenende ist jedoch nicht vorgesehen. Ausnahmen gibt es nur bei besonderen Anlässen, beispielsweise wenn das eigene Kind geboren wird oder bei einer schweren Erkrankung eines Angehörigen, der im selben Haushalt lebt. Die Wahrnehmung eines Eltern-Kind-Wochenendes bei getrenntlebenden Paaren zählt jedoch nicht dazu. In jedem Fall dürfen aus Sicht des Chefarztes der Reha-Einrichtung keine Bedenken gegenüber einer Heimfahrt bestehen. Diese muss deshalb immer ärztlich genehmigt werden.

Bei mehrmonatigen Rehabilitationsleistungen gilt ein anderer Zeitrahmen: Hier sind Familienheimfahrten für eine Dauer von maximal drei Tage in der Regel nach acht Wochen vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die anfallenden Fahrtkosten von der Rentenversicherung ersetzt werden. Rehabilitanden, die während der Leistung Übergangsgeld beziehen, erhalten dieses auch während der Fehltage.

Die kostenlose Broschüre „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ bietet weitere Informationen zum Thema Reisekosten und kann unter diesem Artikel heruntergeladen werden. Rat gibt es auch am kostenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

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