Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung Bund zum Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ von CDU,CSU und SPD

Datum: 11.04.2025

Die Deutsche Rentenversicherung Bund freut sich über das klare Bekenntnis zur stärksten Säule der Alterssicherung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Die Renten werden bis 2031 weiter der Lohnentwicklung folgen - ohne demografischen Abzug. Die Mehrausgaben sollen aus Steuermitteln gedeckt werden. Gleiches gilt für die Aufwertung der Kindererziehungszeiten (Mütterrente).

Foto von Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund Quelle:Bildarchiv DRV Bund/Kruppa Gundula Roßbach Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund

„Dass der Koalitionsvertrag auf eine starke Wirtschaft und einen stabilen Arbeitsmarkt setzt, auch, um die Rentenversicherung zu stärken, ist ein positives Signal und die entscheidende Grundlage für eine sichere und starke Rente“, erklärt Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, anlässlich des nun vorliegenden Koalitionsvertrages „Verantwortung für Deutschland“.  Roßbach weiter: „Wir werden die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen konstruktiv begleiten und uns somit auch weiterhin für ein starkes und zukunftsfähiges gesetzliches Rentenversicherungssystem einsetzen. Dabei werden wir darauf achten, dass die zugesagte Steuerfinanzierung für die vereinbarten zusätzlichen Leistungen auch tatsächlich erfolgt,“ betont Gundula Roßbach abschließend.

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht unter anderem vor:

  • Stabilisierung des Rentenniveaus: Das Rentenniveau soll bei 48 Prozent über 2025 hinaus bis 2031 stabilisiert werden. Im Jahr 2029 sollen die Entwicklung des Beitrags und des Bundeszuschusses evaluiert werden, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.
  • Finanzierung der „Mütterrente“: Die Anerkennung von Erziehungsleistungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die geplante Finanzierung aus Steuermitteln gewährleistet damit eine ordnungspolitisch korrekte Finanzierung.
  • Obligatorische Absicherung von Selbstständigen: Die wiederholt geplante Einführung einer obligatorischen Altersabsicherung für neue Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein längst überfälliger Schritt, der besonders den Personenkreis der Solo-Selbstständigen besser vor möglicher Altersarmut schützen würde. Allerdings sollte die Ausgestaltung der Regelungen so bürokratiearm wie möglich erfolgen.
  • Starke Selbstverwaltung: Die Selbstverwaltung ist ein Kernelement einer lebendigen Demokratie. Ihre Stärkung ist ein wichtiges Bekenntnis zu einer demokratischen Sozialstaatlichkeit und ermöglicht eigenverantwortliche Mitgestaltung. Online-Wahlen als Ergänzung zur Briefwahl bieten zudem die Möglichkeit, neue und vor allem junge Wählerschichten für die Wahrnehmung ihres demokratischen Rechts zu gewinnen.
  • Einsetzung einer Rentenkommission: Die geplante Rentenkommission bietet die Chance, das Gesamtversorgungssystem umfassend zu analysieren und zukunftsfähig zu gestalten. Die Deutsche Rentenversicherung und ihre Selbstverwaltung werden ihre Expertise einbringen.
  • Digitalisierung der Verwaltung: Die geplante Ausrichtung der Verwaltungsprozesse an den Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger und die einfache Bereitstellung digitaler sowie zunehmend antragsloser Verwaltungsleistungen nach dem Prinzip Digital Only werden die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit erhöhen. Der Koalitionsvertrag greift wichtige Forderungen der Deutschen Rentenversicherung, wie ein klares Bekenntnis zu digitaltauglichem Recht, auf und bietet je nach Ausgestaltung die Chance nutzerfreundliche, digitale Angebote für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu realisieren. Mit ihrer Digitalstrategie hat die Deutsche Rentenversicherung bereits die richtigen Weichenstellungen dafür gesetzt.
  • Stärkung von Prävention und Rehabilitation: Die im Koalitionsvertrag betonte Stärkung von Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation unterstützt wirksam das – auch der gesetzlichen Rentenversicherung so wichtige - Ziel, Gesundheit und Erwerbsfähigkeit der Menschen langfristig zu sichern. Gerade Menschen mit besonderen Lebenslagen kann ein Fallmanagement der Rentenversicherung oder das betriebliche Eingliederungsmanagement im Unternehmen helfen.

Die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund bedauert hingegen, dass ihre langjährige Forderung zur Erhöhung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage nicht aufgegriffen wurde. Die Anhebung dieser Untergrenze auf 0,3 Monatsausgaben wäre ein wichtiger Baustein zur Absicherung potenzieller unterjähriger Liquiditätsrisiken. Positiv sieht sie, dass der gemeinsame Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen weiter vorangetrieben werden soll.

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