Deutsche Rentenversicherung

Rentensplitting: Rentenansprüche partnerschaftlich teilen

Datum: 22.04.2025

Wer in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Rentenpunkte gesammelt hat, kann diese mit dem sogenannten Rentensplitting untereinander aufteilen.

Hierfür werden beide Partner so gestellt, als hätten sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft gleich hohe Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Jede Partei erhält deshalb jeweils die Hälfte der gemeinschaftlichen Rentenanwartschaften. Die eigene Rente kann dadurch gesteigert oder die Wartezeit für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt werden.

Zu beachten ist, dass mit der Durchführung eines Rentensplittings der Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente entfällt.  

Verstirbt ein Ehepartner, kann der überlebende Ehepartner das Rentensplitting auch allein in Anspruch nehmen. Um festzustellen, ob das Rentensplitting oder eine Hinterbliebenenrente die bessere Wahl ist, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung eine Beratung.

Die kostenfreie Broschüre „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen“ bündelt die wichtigsten Informationen. Sie steht unter dieser Meldung zum Download bereit. Auch das Team des Service-Telefons hilft unter der kostenlosen Nummer 0800 1000 4800 gerne weiter.

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