Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, den Finanzplan bis 2028 sowie Eckpunkte für eine Wachstumsinitiative beschlossen. Danach sollen die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung erneut gekürzt werden, in den Jahren 2025 bis 2027 um insgesamt 2 Milliarden Euro. Der Bundestag muss dem noch zustimmen.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt hierzu:
Die Bundesregierung bricht mit der beabsichtigten Kürzung der Bundeszuschüsse erneut feste Finanzierungszusagen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte der Bundestag dem zustimmen, wäre dies bereits die vierte Kürzung innerhalb von drei Jahren. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts hat zweifellos eine hohe Priorität. Sie darf jedoch nicht zum wiederholten Male zu Lasten der Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden der gesetzlichen Rentenversicherung gehen. Mit der nochmaligen Kürzung der Bundeszuschüsse setzt die Bundesregierung das Vertrauen in die Verlässlichkeit ihrer Zusagen aufs Spiel. Auch entsteht dadurch kein wirklicher Spareffekt, denn an den Ausgaben der Rentenversicherung ändert sich nichts.
Die Rücklage der Rentenversicherung ist derzeit noch gut gefüllt, weil seit längerem bereits höhere Beiträge gezahlt werden als eigentlich notwendig wären. Die vom Gesetzgeber eingezogene untere Halteline von 18,6 Prozent für den Beitragssatz hat - so wie angestrebt- dazu geführt, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen Puffer für die anstehenden demografischen Herausforderungen geschaffen haben. Dieser wird ihnen nun durch die beabsichtigte Kürzung der Bundeszuschüsse wieder genommen. Der Bund steht damit erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil und bedient sich weiter bei der Rentenversicherung. Das ist für eine langfristig wirkende Rentenversicherung keine verlässliche Finanzierung.
Kürzungsbetrag summiert sich auf über 9 Milliarden Euro
Die Deutsche Rentenversicherung stellt die Rentenzahlungen für aktuell rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner sicher. Kürzt der Bund die Zuschüsse an die Rentenversicherung, dann stehen diese Mittel in den nächsten Jahren nicht mehr für Rentenzahlungen zur Verfügung. Mit den erneuten Kürzungen um insgesamt 2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2027 fehlen diese den Rücklagen. Daher wird nach jetzigem Stand im Jahr 2028 ein um 0,1 Prozentpunkte stärkerer Anstieg als bisher erwartet wahrscheinlicher. Das würde eine Belastung der Versicherten und der Arbeitgeber bedeuten. Sie bezahlen die Beiträge.
Bereits 2022 hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft. Zudem wurde mit Haushaltsfinanzierungsgesetzen für die Jahre 2023 und 2024 der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 1,2 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt. Zusammen mit den nun geplanten Kürzungen um insgesamt 2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2027 summiert sich der von der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung erbrachte Betrag bis 2027 auf mehr als 8,8 Milliarden Euro.
Zudem wird der Bundeszuschuss durch das geplante Rentenpaket II in diesem und in den kommenden Jahren niedriger ausfallen als nach geltendem Recht.
Etwaige Auswirkungen der geplanten Maßnahmen der Wachstumsinitiative auf die Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung können aktuell noch nicht abgeschätzt werden, da noch keine konkreten Informationen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen und den erwarteten Auswirkungen auf die Beschäftigung vorliegen.