Deutsche Rentenversicherung

Reimann zu aktuellen Reformvorschlägen in der Rentenversicherung

Rede anlässlich der Bundesvertreterversammlung

Datum: 23.06.2016

Dr. Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, befasste sich in seinem Bericht an die heute in Bremen tagende Bundesvertreterversammlung mit aktuellen Reformvorschlägen für die gesetzliche Rentenversicherung. Er machte einleitend deutlich, dass die Rentenversicherung nach den objektiven Indikatoren aktuell in einer guten Verfassung sei. Der Beitragssatz bewege sich auf einem Niveau wie in den 1980er-Jahren. Gleichzeitig habe das Rentenpaket Leistungsverbesserungen in einem Umfang von zehn Milliarden Euro gebracht und die Rentenanpassung in diesem Jahr falle ausgesprochen positiv aus.

Auf der anderen Seite müsse man konstatieren, dass der Anteil der Grundsicherungsbezieher unter den älteren Menschen auf drei Prozent gestiegen sei und angesichts des Niedrigzinsumfeldes die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge unter Druck gerieten. Vor diesem Hintergrund erinnerte er daran, dass die „Alterssicherung aus mehreren Säulen sowie der Grundsatz, zusätzliche Belastungen möglichst auf alle Schultern zu verteilen“, in der Vergangenheit wesentliche Orientierungsgrößen von Rentenreformen waren.

Zu der bereits im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Absicht, den Prozess der Angleichung des Rentenrechts in Ost und West fortzusetzen, merkte Reimann an, dass die endgültige Angleichung aller Rechengrößen nicht quasi automatisch erfolgen werde, sondern auf jeden Fall einer finalen Regelung durch den Gesetzgeber bedürfe. Im Hinblick auf die ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene solidarische Lebensleistungsrente warnte Reimann vor der Erwartung, dass damit Altersarmut zielgenau bekämpft werden könne. Die Mehrzahl der Grundsicherungsbezieher würde trotz einer solchen Maßnahme bedürftig bleiben.

Auch wäre eine Bedürftigkeitsprüfung durch die Rentenversicherung ein „gravierender Bruch mit den Grundsätzen der Rentenversicherung“ durch eine Vermischung von Versicherungs- und Fürsorgeprinzip.

Die Diskussion um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit solle nicht einseitig auf die Anhebung der Regelaltersgrenze über ein Alter von 67 Jahren hinaus ausgerichtet sein. Vielmehr sei es wichtig, den Menschen ein entsprechend längeres Verbleiben im Erwerbsleben zu ermöglichen. Hier spielten Rehabilitation und Prävention, aber auch die Regelungen zum gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Rente eine wichtige Rolle. Bei der Anhebung des tatsächlichen Rentenalters gebe es bereits beachtliche Erfolge. So sei das tatsächliche Rentenzugangsalter zwischen den Jahren 2000 und 2014 von 62,3 auf über 64 Jahre angestiegen.

Reimann sprach sich dafür aus, den Zielkorridor für die Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau über das Jahr 2030 hinaus zu erweitern und für die weiteren Diskussionen eine fundierte Datenbasis zu schaffen. Zurückhaltend äußerte sich Reimann zu Vorschlägen einer kapitalgedeckten Vorsorge unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung. Es stelle sich die Frage, „warum sich staatliche Institutionen ausgerechnet in einem für die kapitalgedeckte Alterssicherung besonders schwierigem Umfeld auf dieses für sie neue Gebiet begeben sollten“.

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