Deutsche Rentenversicherung

Wie funktioniert die Selbstverwaltung?

Selbstverwaltung in der Sozialversicherung

In der sozialen Selbstverwaltung bestimmen die Versicherten, Rentner und Arbeitgeber mit, wofür ihre Beiträge verwendet werden. Der Gesetzgeber legt die wesentlichen Rahmenbedingungen für das Sozialversicherungssystem fest und die Selbstverwaltung füllt diesen Rahmen aus. Sie beschließt Haushalte von Versicherungsträgern, also die Einnahmen und Ausgaben, und trifft wichtige Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Leistungen, Organisation und Rehabilitation. Außerdem bringt die Selbstverwaltung im Vorfeld gesetzlicher Neuregelungen die Sicht der Versicherten und Arbeitgeber in die politischen Entscheidungsprozesse mit ein. Rente, Gesundheit, Unfallschutz und Arbeitslosenversicherung liegen damit nicht allein in der Hand der Politik. Die Selbstverwalter arbeiten ehrenamtlich und sind dem Wohl der Versicherten verpflichtet. Neben der Arbeit der Selbstverwaltungsgremien bringen sich bundesweit über 8000 ehrenamtliche Selbstverwalter mit ihren Erfahrungen und ihrem Wissen in den Widerspruchsausschüssen sowie als Versichertenberater und Versichertenälteste ein. Das macht die Deutsche Rentenversicherung zu einem starken Partner bei Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge.

www.soziale-selbstverwaltung.de

Sozialwahlen bei der Rentenversicherung

Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Alle sechs Jahre wird durch Sozialwahlen die Zusammensetzung der Vertreterversammlungen der Rentenversicherungsträger bestimmt. Die letzte Sozialwahl fand am 31. Mai 2023 statt. Die Vertreterversammlungen bestehen je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und Vertretern der Arbeitgeber. Die Wahl erfolgt entweder durch eine Wahl mit Wahlhandlung (Urwahl) oder durch eine sogenannte Friedenswahl (ohne Wahlhandlung). Bei einer Urwahl wählen Versicherte und Rentner die Vertreter der Versicherten. Die Arbeitgeber wählen getrennt davon ihre Vertreter. Eine Friedenswahl ist möglich, wenn genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden, wie Mandate zu vergeben sind.

Deutsche Rentenversicherung Bund mit Doppelfunktion

Zum einen nimmt die Deutsche Rentenversicherung Bund Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und gemeinsame Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung wahr. Zum anderen leistet sie die Arbeit eines Rentenversicherungsträgers. Daher besteht die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund aus vier Organen: der Bundesvertreterversammlung und dem Bundesvorstand für die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und die gemeinsamen Angelegenheiten der Rentenversicherung sowie der Vertreterversammlung und dem Vorstand für die Angelegenheiten des Rentenversicherungsträgers. In der Bundesvertreterversammlung sind alle Rentenversicherungsträger personell vertreten.

Deutsche Rentenversicherung - Gemeinsame Entscheidungen

Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und gemeinsame Angelegenheiten der 16 Rentenversicherungsträger werden gemeinsam wahrgenommen. Hierfür sind zwei Selbstverwaltungsgremien zuständig: die Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund. Eine wichtige Grundsatz- und Querschnittsaufgabe ist die Klärung grundsätzlicher Fach- und Rechtsfragen zur Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung. Dies stellt sicher, dass zum Beispiel bei der Rente oder der Rehabilitation alle Versicherten gleich behandelt werden.

Die gewählten Vertreter leisten vertrauensbildende Arbeit für eine starke Sozialversicherung. Selbstverwaltung steht für versichertennahe, praxisbezogene und basisorientierte Lösungen. Zu den wichtigen Aufgaben auf Bundesebene gehört die Vertretung der Interessen der Versicherten und Rentner in ihrer Gesamtheit gegenüber der Politik. Als aktuelles Beispiel sei hier die Forderung der Selbstverwaltung zu einer stärkeren Beteiligung des Bundes an der sachgerechten Finanzierung der sogenannten Mütterrente genannt. Ferner bietet die Selbstverwaltung Expertise bei der Unterstützung von Entscheidungsprozessen im Vorfeld sozialpolitischer Gesetzgebungsverfahren, wie aktuell bei der Umsetzung von möglichst praktikablen und flexiblen Übergängen vom Erwerbsleben in die Rente, bei der Stärkung der Bereiche Prävention und Rehabilitation im Zuge des demografischen Wandels oder auch bei der Neuregelung des Hinzuverdienstrechts.

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