Selbstverwaltung
Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Versicherte, Rentner und Arbeitgeber können mitbestimmen, wofür ihre Beiträge verwendet werden: In der sozialen Selbstverwaltung beschließen sie Haushalte von Versicherungsträgern und treffen wichtige Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Leistungen, Organisation und Rehabilitation. Die Selbstverwalter arbeiten ehrenamtlich und sind dem Wohl der Versicherten verpflichtet.
Bundesvertreterversammlung
- Aktuelle Veranstaltung
Die 6. ordentliche Sitzung der Bundesvertreterversammlung findet am 10. Dezember 2025 ab 11:00 Uhr in Berlin statt. Sie können diese per Livestream verfolgen. - Selbstverwaltung - Mitbestimmung in wichtigen Fragen
Versicherte, Rentner und Arbeitgeber können in der sozialen Selbstverwaltung mitbestimmen, wofür ihre Beiträge verwendet werden. - Bundesvertreterversammlung
Die Bundesvertreterversammlung ist ein Selbstverwaltungsgremium und besteht aus je 30 ehrenamtlichen Mitgliedern der Versichertenseite und der Arbeitgeberseite.
Weitere Informationen zur Sitzung finden Sie hier:
Sitzung der Bundesvertreterversammlung – Vorläufige Tagesordnung

