Deutsche Rentenversicherung

Selbstverwaltung



Bundesvertreterversammlung am 25.06.2020

Selbstverwaltung in der Sozialversicherung

Versicherte, Rentner und Arbeitgeber können mitbestimmen, wofür ihre Beiträge verwendet werden: In der sozialen Selbstverwaltung beschließen sie Haushalte von Versicherungsträgern und treffen wichtige Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Leistungen, Organisation und Rehabilitation. Die Selbstverwalter arbeiten ehrenamtlich und sind dem Wohl der Versicherten verpflichtet.

Wie funktioniert die Selbstverwaltung?

Bundesvertreterversammlung

  • Aktuelle Veranstaltung
    Die 6. ordentliche Sitzung der Bundesvertreterversammlung findet am 10. Dezember 2025 ab 11:00 Uhr in Berlin statt. Sie können diese per Livestream verfolgen.
  • Selbstverwaltung - Mitbestimmung in wichtigen Fragen
    Versicherte, Rentner und Arbeitgeber können in der sozialen Selbstverwaltung mitbestimmen, wofür ihre Beiträge verwendet werden.
  • Bundesvertreterversammlung
    Die Bundesvertreterversammlung ist ein Selbstverwaltungsgremium und besteht aus je 30 ehrenamtlichen Mitgliedern der Versichertenseite und der Arbeitgeberseite.
    Weitere Informationen zur Sitzung finden Sie hier:

Sitzung der Bundesvertreterversammlung – Vorläufige Tagesordnung

Viele Mikrofone stehen auf dem Tisch vor einer Rednerin Quelle:Fotolia.com / picsfive