Deutsche Rentenversicherung

Kontenrahmen für die Eigenbetriebe der Rentenversicherungsträger

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat folgende verbindliche Entscheidung getroffen:

1. Der Kontenrahmen für die Eigenbetriebe der Rentenversicherungsträger (Anlage 1) gilt für alle Träger der Rentenversicherung.

2. Der Kontenrahmen für die Eigenbetriebe der Rentenversicherungsträger soll ab dem 1. Januar 2009, für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe ab dem 1. Januar 2010 verwendet werden.

3. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der Jahresrechnungen sind nach dem Kontenrahmen vorzulegen. Diejenigen Träger, die zusätzlich eine Bilanz und eine GuV nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ausweisen wollen, weisen die zugeordneten Kontengruppen/Kontenarten des Kontenrahmens bei den Positionen der Bilanz und der GuV aus und verwenden die als Anlage 2 beigefügten Muster.

4. Der Lagebericht (§ 27 SVHV i. V. m. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB) ist mit folgenden Mindestgliederungspunkten zu erstellen:

• Geschäftsverlauf
• Vermögens- und Finanzlage
• Ertragslage
• Vorgänge von besonderer Bedeutung
• Risiken der zukünftigen Entwicklung
• voraussichtliche Entwicklung.

Diese Entscheidung des Vorstandes beruht auf § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 51 Abs. 2 Nr. 7 und § 53 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Für die Entscheidung ist nach § 138 Abs. 2 Satz 2, Absatz 3 SGB VI und § 53 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund i. V. m. den Beschlüssen der Vertreterversammmlung und des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005 der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig.

Die Entscheidung wird zum 1. Januar 2009 verbindlich.

Berlin, 20. November 2008

Alexander Gunkel
Annelie Buntenbach

Inkraft: 1.1.2009

Im nachfolgenden Download stellen wir Ihnen die Verbindliche Entscheidung sowie die dazugehörige Anlage 1: "Kontenrahmen für die Eigenbetriebe (RV-eigenen Reha-Einrichtungen) der Träger der Deutschen Rentenversicherung" und die Anlage 2: "Muster Bilanz und GuV" zur Verfügung:

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