Deutsche Rentenversicherung

Aufhebung von verbindlichen Entscheidungen; hier: 7/2013

Nichterhebung von Säumniszuschlägen bei unverschuldeter Unkenntnis von der Zahlungspflicht

Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat folgende verbindliche Entscheidung getroffen:

Die verbindliche Entscheidung zur Erhebung von Säumniszuschlägen bei Beitragsnachforderungen aus Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger nach § 24 Abs. 2 SGB IV vom Februar 2013, veröffentlicht am 04.10.2013, wird aufgehoben.

Die Entscheidung beruht auf § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. X, Abs. 2 Satz 1 SGB VI, § 51 Abs. 2 Nr. X der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zuständigkeit des Bundesvorstandes ergibt sich aus § 138 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 53 Abs. 2 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund i. V. m. dem Beschluss der Vertreterversammlung (heute: Bundesvertreterversammlung) über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005.

Die Entscheidung wird mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich.

Berlin, im Februar 2020

Annelie Buntenbach

Alexander Gunkel

Inkraft: 10.08.2020

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