Deutsche Rentenversicherung

Arbeits-losen-Versicherung /
Arbeits-Förderung

Arbeit-Nehmer müssen Geld von ihrem Arbeits-Lohn an die Sozial-Versicherung bezahlen.
Das Geld wird von ihrem Arbeits-Lohn abgezogen.

Zur Sozial-Versicherung gehören:

  • Die Kranken-Versicherung
  • Die Pflege-Versicherung
  • Die Unfall-Versicherung
  • Die Renten-Versicherung
  • Die Arbeits-losen-Versicherung

Für die Sozial-Versicherung gibt es viele Regeln.
Sie stehen in den Sozial-Gesetz-Büchern 1 - 12.
Die Abkürzung für Sozial-Gesetz-Buch ist: SGB

Die Gesetze zur Arbeits-losen-Versicherung stehen im Sozial-Gesetz-Buch 3.
Es heißt: Arbeits-Förderung

Fördern bedeutet: helfen
Arbeits-Förderung bedeutet:

  • Menschen helfen, wenn sie arbeits-los sind. Zum Beispiel mit Arbeits-losen-Geld.
  • Oder bei der Suche nach einem [neuen] Arbeits-Platz.
  • Menschen helfen, wenn sie etwas für ihren Beruf lernen wollen.
  • Bau-Arbeitern helfen, wenn sie im Winter nicht arbeiten können. Zum Beispiel weil das Wetter zu schlecht ist.

Für die Arbeits-Förderung ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Man sagt auch: Die Agentur für Arbeit
ist der Träger der Arbeits-losen-Versicherung.

Sie bekommt die Beiträge für die Arbeits-losen-Versicherung von den Arbeit-Nehmern und Arbeit-Gebern.
Und sie bezahlt auch das Geld für die Arbeits-Förderung.
Zum Beispiel das Arbeits-losen-Geld für arbeits-lose Menschen.

Die Bundes-Agentur für Arbeit ist in Nürnberg.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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