Deutsche Rentenversicherung

Arbeits-losen-Versicherung /
Arbeits-Förderung

Arbeit-Nehmer müssen Geld von ihrem Arbeits-Lohn an die Sozial-Versicherung bezahlen.
Das Geld wird von ihrem Arbeits-Lohn abgezogen.

Zur Sozial-Versicherung gehören:

  • Die Kranken-Versicherung
  • Die Pflege-Versicherung
  • Die Unfall-Versicherung
  • Die Renten-Versicherung
  • Die Arbeits-losen-Versicherung

Für die Sozial-Versicherung gibt es viele Regeln.
Sie stehen in den Sozial-Gesetz-Büchern 1 - 12.
Die Abkürzung für Sozial-Gesetz-Buch ist: SGB

Die Gesetze zur Arbeits-losen-Versicherung stehen im Sozial-Gesetz-Buch 3.
Es heißt: Arbeits-Förderung

Fördern bedeutet: helfen
Arbeits-Förderung bedeutet:

  • Menschen helfen, wenn sie arbeits-los sind. Zum Beispiel mit Arbeits-losen-Geld.
  • Oder bei der Suche nach einem [neuen] Arbeits-Platz.
  • Menschen helfen, wenn sie etwas für ihren Beruf lernen wollen.
  • Bau-Arbeitern helfen, wenn sie im Winter nicht arbeiten können. Zum Beispiel weil das Wetter zu schlecht ist.

Für die Arbeits-Förderung ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Man sagt auch: Die Agentur für Arbeit
ist der Träger der Arbeits-losen-Versicherung.

Sie bekommt die Beiträge für die Arbeits-losen-Versicherung von den Arbeit-Nehmern und Arbeit-Gebern.
Und sie bezahlt auch das Geld für die Arbeits-Förderung.
Zum Beispiel das Arbeits-losen-Geld für arbeits-lose Menschen.

Die Bundes-Agentur für Arbeit ist in Nürnberg.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Zum Thema

Hier finden Sie die Erklärung von:
%>

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK