Ein Mensch ist arbeits-los,
- wenn er keine Arbeit hat und
- wenn er bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist und eine Arbeits-Stelle sucht.
Wer Arbeits-losen-Geld 1 bekommt, muss in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sein. Dann bezahlt die Bundes-Agentur für Arbeit die Beiträge für die Renten-Versicherung.
Nach dem Arbeits-losen-Geld 1 kommt das Arbeits-losen-Geld 2.
Man sagt auch Hartz 4. Sit dem 1.1.2023 heißt es Bürger-Geld.
Für Hartz 4 werden keine Beiträge an die gesetzliche Renten-Versicherung gezahlt.
Sie können sich aber frei-willig in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichern.
Dann bezahlen Sie die Beiträge selbst.
Wenn Sie Hartz 4 bekommen, gilt die Zeit nur noch als Anrechnungs-Zeit.
Das ist wichtig für die Rente.
Für die Rente ist wichtig:
- Wie viel Geld haben Sie an die gesetzliche Renten-Versicherung bezahlt?
- Wie lange haben Sie Geld an die gesetzliche Renten-Versicherung bezahlt?
Wer mehr Geld an die gesetzliche Renten-Versicherung bezahlt hat,
bekommt später mehr Rente.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
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