Deutsche Rentenversicherung

Aufstockungs-Beitrag

Manche Menschen haben eine gering-fügige Beschäftigung.
Zum Beispiel einen Mini-Job.
Man sagt auch: 450-Euro-Job.
Menschen mit einem Mini-Job nennt man auch kurz Mini-Jobber.

Mini-Jobber verdienen nur wenig Geld.
Höchstens 520 Euro im Monat. Bis vor Kurzem lag die Grenze bei 450 Euro. Das wurde nun auf 520 Euro erhöht.

Seit 2013 sind Mini-Jobber renten-versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Jeden Monat müssen Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt werden.

Einen Teil von den Beiträgen bezahlt der Arbeit-Geber.
Den Rest von den Beiträgen muss der Mini-Jobber selber bezahlen.
Das nennt man Aufstockungs-Beitrag.

Die Aufstockungs-Beiträge sind wichtig für die Rente.
Dann bekommt der Mini-Jobber später mehr Zeiten und mehr Rente.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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