Deutsche Rentenversicherung

Beitrags-Satz

Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Sie müssen Geld an die gesetzliche Renten-Versicherung bezahlen.

Die Regierung bestimmt wie viel sie bezahlen müssen.
Zur Zeit sind das 18,6 Prozent vom Arbeits-Lohn.
Das nennt man Beitrags-Satz.

Vom Arbeits-Lohn werden 18,6 Prozent für die Renten-Versicherung abgezogen. Dabei bezahlt der Arbeit-Nehmer 9,3 Prozent.

Wenn Sie freiwillig versichert sind, gelten andere Regeln.
Dann müssen Sie mindestens 100,07 Euro im Monat bezahlen.
Und höchstens 1.404,30 Euro im Monat.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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