Die Renten-Versicherung ist ein Teil von der Sozial-Versicherung in Deutschland.
Zur Sozial-Versicherung gehören die Renten-Versicherung, die Kranken-Versicherung, die Pflege-Versicherung, die Arbeitslosen-Versicherung und die Unfall-Versicherung.
Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:
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Wenn sie wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.
Oder gar nicht mehr arbeiten können. Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.
Oder Erwerbs-Minderung.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.
Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
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Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.
Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.
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Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.
Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.
Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.
Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.
Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:
- Die Beratung von versicherten Personen, von Rentnern und von Arbeit-Gebern.
- Informationen über alles rund um die Renten-Versicherung und Alters-Vorsorge.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
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