Deutsche Rentenversicherung

Renten-Versicherung

Die Renten-Versicherung ist ein Teil von der Sozial-Versicherung in Deutschland.

Zur Sozial-Versicherung gehören die Renten-Versicherung, die Kranken-Versicherung, die Pflege-Versicherung, die Arbeitslosen-Versicherung und die Unfall-Versicherung.

Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:

  • Wenn sie wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.

    Oder gar nicht mehr arbeiten können. Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.

    Oder Erwerbs-Minderung.

    Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.

    Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

  • Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.

    Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.

    Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.

    Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.

  • Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.

    Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.

    Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.

    Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.

Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:

  • Die Beratung von versicherten Personen, von Rentnern und von Arbeit-Gebern.
  • Informationen über alles rund um die Renten-Versicherung und Alters-Vorsorge.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch in den Kapiteln

Rehabilitation und Teilhabe

Rente

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