Wenn Sie bei der Renten-Versicherung eine Rente beantragt haben,
bekommen Sie einen Renten-Bescheid.
Das ist ein Brief von der Renten-Versicherung.
Darin steht, ob Sie Rente bekommen.
Und ab wann und wieviel Sie die Rente bekommen.
Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie sich beschweren.
Das nennt man: Wider-Spruch einlegen.
Dieses Recht haben Sie.
Das steht auch in dem Bescheid.
Den Wider-Spruch müssen Sie schriftlich machen.
Das bedeutet: Sie müssen einen Brief mit dem Wider-Spruch an die Renten-Versicherung schicken. Die Adresse für den Wider-Spruch steht im Bescheid.
- Wenn Sie in Deutschland wohnen, haben Sie 1 Monat Zeit. Dann muss der Brief mit dem Wider-Spruch bei der Renten-Versicherung sein.
- Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen, haben Sie 3 Monate Zeit.
Hier können Sie einen Muster-Brief für einen Wider-Spruch herunter laden.
Die Renten-Versicherung prüft Ihren Wider-Spruch.Wenn Sie Recht haben, bekommen Sie einen neuen Bescheid.
Dieser Bescheid heißt Abhilfe-Bescheid.
Wenn die Renten-Versicherung keinen Fehler findet,
schickt sie den Wider-Spruch an die Zentrale Wider-Spruchs-Stelle.
Dort prüft der Wider-Spruchs-Ausschuss den Wider-Spruch.
Der Wider-Spruchs-Ausschuss ist eine Arbeits-Gruppe.
In der Arbeits-Gruppe arbeiten ein Vertreter von der Renten-Versicherung, ein Vertreter von den Arbeit-Gebern und ein Vertreter von den versicherten Menschen zusammen.
Die Personen im Wider-Spruchs-Ausschuss schauen:
Ist ein Fehler im Renten-Bescheid? Wenn der Renten-Bescheid einen Fehler hat, dann bekommen Sie einen neuen Renten-Bescheid. Der neue Renten-Bescheid heißt Abhilfe-Feststellungs-Bescheid. Wenn der Renten-Bescheid in Ordnung ist, dann bleibt er gültig. Dann bekommen Sie einen Wider-Spruchs-Bescheid. Darin steht, dass Ihr Wider-Spruch abgelehnt wird. Das bedeutet: Die Renten-Versicherung sagt nein. Sie bekommen keinen neuen Renten-Bescheid.
Wenn Sie mit dem Wider-Spruchs-Bescheid nicht einverstanden sind,
können Sie sich wieder beschweren.
Man sagt: Sie können Klage vor dem Sozial-Gericht erheben.
Dann muss das Sozial-Gericht entscheiden, wer Recht hat.
Die Adresse vom zuständigen Sozial-Gericht steht im Wider-Spruchs-Bescheid.
Hinweis:
Für den Wider-Spruch brauchen Sie keinen Rechts-Anwalt.
Der Wider-Spruch kostet auch nichts.
Vielleicht haben Sie aber trotzdem Kosten.
Zum Beispiel fürs Telefonieren. Oder für Brief-Marken.
Oder für einen Assistenten.
Das ist eine Person, die Ihnen hilft.
Zum Beispiel beim Briefe schreiben.
Diese Kosten müssen Sie zuerst selbst bezahlen.
Sie bekommen das Geld in bestimmter Höhe zurück, wenn Sie Recht hatten.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
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