Deutsche Rentenversicherung

Lexikon - Fach-Begriffe schnell erklärt

Welche Renten-Arten gibt es? Was ist ein Bescheid? Was ist ein Antrag? Diese und andere Begriffe werden hier erklärt.

Familien-Heim-Fahrten

Manche Menschen können ihren Beruf nicht mehr so machen wie früher.
Zum Beispiel weil sie krank sind.
Oder weil sie eine Behinderung haben.

Diese Menschen können Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben bekommen.

Teilhabe bedeutet: mitmachen, dabei sein
Leistungen sind Geld. Oder andere Hilfen.

Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeits-Leben ist zum Beispiel eine Umschulung.
Dabei lernt man einen neuen Beruf.

Wenn Sie in dieser Zeit nicht zu Hause wohnen,
können Sie Ihre Familie zu Hause besuchen.
Das nennt man Familien-Heim-Fahrt.

Die Deutsche Renten-Versicherung bezahlt 2 Familien-Heim-Fahrten im Monat.

Sie können es aber auch anders herum machen:
Ein Mitglied aus Ihrer Familie kann Sie besuchen.
Die Renten-Versicherung bezahlt im Monat 2 Fahrten von einem Familien-Mitglied.
Das müssen Sie aber bei der Renten-Versicherung beantragen.

Die Regeln zu den Familien-Heim-Fahrten gelten auch,
wenn Sie eine Reha-Behandlung in einer Reha-Klinik machen.
Die Reha-Behandlung muss mindestens 10 Wochen dauern.
Die Familien-Heim-Fahrten sind frühestens nach 8 Wochen möglich.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel
Rehabilitation und Teilhabe

Dort finden Sie auch die Erklärungen von Reha-Behandlung und Reha-Klinik.

Flexi-Rente

Wenn die Menschen alt sind, müssen sie nicht mehr arbeiten. Sie können dann in Rente gehen.

Manche Menschen wollen gerne länger arbeiten. Manche Menschen wollen früher in Rente gehen.

Damit das möglich ist, gibt es das Flexi-Renten-Gesetz.

Wenn Menschen früher oder später in Rente gehen, gibt es dafür Regeln.

Wenn Sie früher in Rente gehen, dann wird Geld von Ihrer Rente abgezogen. Das nennt man Abschlag.

Sie können aber Extra-Geld an die Renten-Versicherung bezahlen. Dann wird weniger von Ihrer Rente abgezogen.

Manche Menschen wollen aber gerne länger arbeiten. Auch das ist möglich.

Dann bitten Sie Ihren Arbeit-Geber, dass er weiter Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt.

Dann bekommen Sie später mehr Rente.

Mehr Informationen zur Flexi-Rente in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel:
Rente

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Frei-willige Versicherung

Die meisten Arbeit-Nehmer sind pflicht-versichert.
Das bedeutet: Sie müssen Geld an die Renten-Versicherung bezahlen.

Wenn Sie nicht pflicht-versichert sind, können Sie sich
frei-willig bei der Renten-Versicherung versichern.
Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen.

Das ist wichtig für die frei-willige Versicherung:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher
  • Oder: Sie sind Ausländer und leben in Deutschland.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie sind nicht pflicht-versichert.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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