Deutsche Rentenversicherung

Lexikon - Fach-Begriffe schnell erklärt

Welche Renten-Arten gibt es? Was ist ein Bescheid? Was ist ein Antrag? Diese und andere Begriffe werden hier erklärt.

Einkommens-Anrechnung

Wenn der Ehe-Mann stirbt, ist die Frau eine Witwe.
Wenn die Ehe-Frau stirbt, ist der Mann ein Witwer.
Der Mann oder die Frau bekommt dann jeden Monat
Geld von der Renten-Versicherung.
Das nennt man Witwen-Rente.
Oder Witwer-Rente.

Der Mann oder die Frau können noch Geld dazu verdienen.
Dieses Geld gehört zum Einkommen.

Einkommen ist Geld, das man verdient.
Zum Beispiel Arbeits-Lohn oder Rente oder Arbeitslosen-Geld.

Das Einkommen wird bei der Witwen-Rente angerechnet.
Das bedeutet: Wenn Sie sehr viel Geld dazu verdienen,
bekommen Sie weniger Witwen-Rente oder gar keine.

Bei der Witwer-Rente ist das genauso.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Entwöhnungs-Behandlung

Manche Menschen sind abhängig.
Zum Beispiel von Drogen, Alkohol oder Tabletten.

Abhängig bedeutet: Der Körper ist an die Drogen gewöhnt.
Die Menschen können nicht mehr ohne die Drogen leben.
Oder ohne Alkohol. Oder ohne die Tabletten.
Wenn sie die Drogen nicht nehmen, werden sie schlimm krank.
Deshalb müssen sie entwöhnt werden.

Entwöhnen ist das Gegen-Teil von gewöhnen.

Den Körper von Drogen oder Alkohol oder Tabletten entwöhnen geht ganz langsam.
Die meisten Menschen schaffen das nicht alleine.
Deshalb brauchen Sie Hilfe.
Zum Beispiel vom Arzt.

Bei der Entwöhnungs-Behandlung bekommen sie Hilfe.

Die Renten-Versicherung bezahlt die Entwöhnungs-Behandlung.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Erwerbs-Einkommen

Erwerbs-Einkommen ist ein anderes Wort für Arbeits-Einkommen.
Oder für Arbeits-Lohn oder Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder Renten oder Arbeitslosengeld.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Erwerbs-Minderung

Erwerbs-Minderung bedeutet:
Sie können wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeiten.
Oder Sie können gar nicht mehr arbeiten.

Wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können,
dann sind Sie ganz erwerbs-gemindert.
Man sagt auch: Sie sind voll erwerbs-gemindert.
Dann können Sie eine Rente wegen voller Erwerbs-Minderung bekommen.

Wenn Sie mehr als 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten können,
dann sind Sie teil-weise erwerbs-gemindert.
Dann können Sie eine Rente wegen teil-weiser Erwerbs-Minderung bekommen.
Sie ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbs-Minderung.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel:
Rente

Erwerbs-Unfähigkeit

Erwerbs-Minderung

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel:
Rente

Erziehungs-Rente

Diese Rente können Sie bekommen,

  • wenn Sie nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurden und
  • wenn Ihr geschiedener Ehe-Partner gestorben ist und
  • wenn Sie ein Kind erziehen.

Ein Kind erziehen bedeutet: Sie kümmern sich um das Kind, bis es 18 Jahre alt ist.
Das kann Ihr eigenes Kind sein. Oder ein Kind von Ihrem geschiedenen
und gestorbenen Ehe-Partner.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel
Rente

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