Deutsche Rentenversicherung

Lexikon - Fach-Begriffe schnell erklärt

Welche Renten-Arten gibt es? Was ist ein Bescheid? Was ist ein Antrag? Diese und andere Begriffe werden hier erklärt.

Kinder-Betreuungs-Kosten

Wenn Sie krank sind oder eine Behinderung haben,
bezahlt die Deutsche Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.

Rehabilitation bedeutet: Wieder-Herstellung.
Man kann auch Reha sagen. Das ist kürzer.
Mit der Reha will man erreichen, dass Sie wieder arbeiten können.

Wenn Sie sich wegen einer Reha nicht um ihre Kinder kümmern können,
bezahlt die Renten-Versicherung die Kosten für die Kinder-Betreuung anstelle einer Haushalts-Hilfe.
Das gilt nur für Kinder unter 18 Jahren.
Und nur so lange wie die Reha dauert.

Es gibt einen Höchstbetrag. Das sind seit 01.01.2021 180,00 EUR im Monat für jedes Kind.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Konten-Klärung

Jeder Versicherte hat ein Versicherungs-Konto bei der Deutschen Renten-Versicherung.
Das ist nicht das selbe wie ein Bank-Konto. Aber so ähnlich.

Auf dem Versicherungs-Konto sind wichtige Informationen gespeichert.
Diese Informationen sind für die Rente wichtig.

Zu den Informationen gehören zum Beispiel:
Name, Vorname, Geburts-Datum, Adresse, Telefon-Nummer.
Und die Versicherungs-Zeiten.
Das sind die Zeiten, für die Sie Geld an die Renten-Versicherung bezahlen.
Man sagt auch: Sie bezahlen Beiträge an die Renten-Versicherung.

Manchmal fehlen aber wichtige Informationen auf dem Versicherungs-Konto.
Wenn das so bleibt, bekommen Sie später vielleicht weniger Rente.

Deshalb soll man die Informationen auf dem Versicherungs-Konto prüfen.
Und der Versicherung sagen was fehlt.
Die Versicherung speichert dann die neuen Informationen auf dem Versicherungs-Konto.

Das nennt man Konten-Klärung.

Die Konten-Klärung muss man beantragen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Kranken-Versicherung der Rentner

In Deutschland gilt die Kranken- und Pflege-Versicherungs-Pflicht.
Das bedeutet: Alle Menschen in Deutschland müssen kranken-versichert sein.

Die meisten Arbeit-Nehmer sind pflicht-versichert.
Das bedeutet: Sie müssen in der gesetzlichen Kranken-Versicherung gegen Krankheit und Pflege versichert sein.

Die meisten Rentner sind auch pflicht-versichert.
Das bedeutet: Sie müssen jeden Monat Geld an die Kranken-Versicherung bezahlen.
Man sagt auch: Sie bezahlen Beiträge an die Kranken-Versicherung.
Die Renten-Versicherung bezahlt einen Teil von diesen Beiträgen.

Die Kranken-Versicherung für die Rentner heißt Kranken-Versicherung der Rentner (KVdR).

Manche Rentner sind nicht versicherungs-pflichtig.
Sie können aber freiwillig in der gesetzlichen Kranken-Versicherung versichert sein.
Oder sie sind in einer privaten Kranken-Versicherung versichert.

Diese Rentner können einen Zuschuss für ihre Kranken-Versicherung bekommen.
Zuschuss bedeutet: Die Renten-Versicherung bezahlt etwas dazu.

Den Zuschuss muss man beantragen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Kur

Wenn Sie krank sind oder eine Behinderung haben,
bezahlt die Deutsche Renten-Versicherung Geld für die medizinische Rehabilitation.

Rehabilitation bedeutet: Wieder-Herstellung.
Man kann auch Reha sagen. Das ist kürzer.
Mit der Rehabilitation will man erreichen, dass Sie wieder arbeiten können.

Die medizinische Rehabilitation ist eine Behandlung in einer Reha-Einrichtung.
Zum Beispiel in einer Praxis für Kranken-Gymnastik.
Oder in einer Reha-Klinik.
Das ist ein Kranken-Haus.

Die Behandlung in einer Reha-Klinik nennt man stationäre medizinische Rehabilitation.
Dabei müssen Sie eine Zeit lang in der Reha-Klinik bleiben. Zum Beispiel 3 Wochen.

Viele Menschen sagen dazu auch Kur.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel:
Rehabilitation und Teilhabe

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK