Deutsche Rentenversicherung

Nachrichten Sommer 2024

Zuschläge für Erwerbsgeminderte ab 1. Juli 2024

Gute Nachrichten für Erwerbsgeminderte: Ab 1. Juli 2024 erhalten sie einen pauschalen Zuschlag, wenn die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Damit profitieren erstmalig diejenigen von Verbesserungen, die bereits länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen, also die Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner. Die Erwerbsminderungsrenten wurden zwar in den vergangenen Jahren durch mehrere Gesetzesänderungen angehoben, damit wurden allerdings nur Erwerbsgeminderte bessergestellt, denen die Rente neu bewilligt wurde.

Eine Frau notiert sich etwasQuelle:PeTe_Fotodesign

Wie hoch ist der Zuschlag?

Die Höhe des Zuschlags hängt vom Rentenbeginn ab. Liegt dieser in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Beispiel: Eine Rente in Höhe von 1.000 Euro würde sich demnach im Regelfall um 75 Euro auf 1.075 Euro erhöhen.
Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, wird der Zuschlag 4,5 Prozent betragen. Beispiel: Die Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro würde damit im Regelfall um 45 Euro auf 1.045 Euro steigen.

Wie wird der Zuschlag ausgezahlt?

Aufgrund der komplexen technischen Umsetzung soll die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen ablaufen. Hierdurch wird aber niemand schlechter gestellt und die Berechtigten sollen von Anfang an den ihnen zustehenden Zuschlag erhalten.
Ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Dieser wird auf Basis der Netto-Rente für Juli 2024 berechnet und monatlich in dieser Höhe gezahlt. Die Überweisung erfolgt getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats. Eine Erhöhung erfolgt durch die Rentenanpassung im Juli 2025.
Ab Dezember 2025 wird dann der durch die Deutsche Rentenversicherung auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnete Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe. Eine rückwirkende Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag ist nicht vorgesehen.

Wer profitiert noch von den Verbesserungen?

Von den Verbesserungen werden bundesweit rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren. Denn neben Erwerbsgeminderten werden auch Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente einen Zuschlag erhalten, wenn unmittelbar zuvor eine Erwerbsminderungsrente bezahlt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch auf weitere Hinterbliebenen- sowie Erziehungsrenten Zuschläge gezahlt, sofern der Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 lag.

Muss ein Antrag gestellt werden?

Ein Antrag ist nicht erforderlich. Es wird automatisch geprüft, wer Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag zu seiner Rente hat. Die Auszahlung wird dann ebenfalls automatisch erfolgen. Die Rentenversicherung informiert die betroffenen Rentnerinnen und Rentner.

Esther Wörz, Versicherung und Rente

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Inhalt des Dossiers

  1. Zuschläge für Erwerbsgeminderte ab 1. Juli 2024
  2. Renten steigen erneut
  3. Haben Sie Fragen?
  4. Bessere ­Lebensqualität
  5. Sozialmedizinische Beratung für ­onkologisch Erkrankte in Marburg
  6. Deutsche Rentenversicherung Hessen unterstützt Mut-Tour
  7. Versichertenälteste für ­Ehrenamt ausgezeichnet
  8. 75 Jahre Grundgesetz
  9. Väter sind bei Erziehungszeiten für Rente nicht benachteiligt
  10. Kindererziehung erhöht die Rente
  11. Zu Gast in Mannheim