Deutsche Rentenversicherung

Nachrichten Sommer 2024

75 Jahre Grundgesetz

Demokratie, Freiheit und Sozialstaatlichkeit sind die Grundpfeiler unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Die Deutsche Rentenversicherung steht für die Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips und trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und sozialen Frieden bei. Die soziale Selbstverwaltung mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten steht für die Verwirklichung des Demokratieprinzips in der Sozialversicherung.

Cover des GrundgesetzesQuelle:Tim Reckmann/pixelio.de

Am 23. Mai wurde das deutsche Grundgesetz 75 Jahre alt. Als Fundament des Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat schützt es alle Menschen gleichermaßen durch eine umfassende Festschreibung demokratischer Grundwerte. Dazu zählt auch das Prinzip des Sozialstaats in Artikel 20 und 28. Die Deutsche Rentenversicherung als Teil der Deutschen Sozialversicherung steht damit für die Umsetzung sozialstaatlicher Grundsätze. Seit mehr als 130 Jahren nimmt die Deutsche Rentenversicherung eine stabilisierende und integrierende Funktion innerhalb des deutschen Sozialstaats ein. Mit ihren Leistungen trägt sie wesentlich zur Lebensstandardsicherung der Versicherten und der Rentnerinnen und Rentner bei.

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 26 Millionen Renten. Neben den Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten gehören auch Angebote zur Prävention und Rehabilitation zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Gesundheit – und damit der Erwerbsfähigkeit – zu ihrem Portfolio. Zuletzt wurden über eine Million Reha-Maßnahmen pro Jahr durchgeführt. Ihre Leistungen bietet die Rentenversicherung allen Versicherten in gleichem Maße, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion.

Selbstverwaltung: Demokratie an der Basis

Die soziale Selbstverwaltung in der deutschen Sozialversicherung ist ein elementarer Bestandteil der Demokratie und ein Garant für den demokratischen Interessenausgleich und den sozialen Frieden. Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber bilden in der gesetzlichen Rentenversicherung eine selbstverwaltete Solidargemeinschaft. Ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter in der Selbstverwaltung entscheiden über Leistungen der Rentenversicherung, vor allem im Bereich der Rehabilitation. Sie setzen sich für guten Service und Beratungsangebote ein und sorgen dafür, dass die Beiträge im Sinne der Versicherten eingesetzt werden. Außerdem sind sie in den Widerspruchsausschüssen aktiv und ernennen die ehrenamtlichen Versichertenältesten, die einen wohnortnahen Kundenservice durch die Rentenversicherung gewährleisten.
Demokratisch gewählt werden die Mitglieder der Selbstverwaltung alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahl, die zuletzt 2023 stattfand und nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland ist.

Wichtiger Stabilitätsanker: Das Umlageverfahren

Basis der gesetzlichen Rentenversicherung, die 1889 von Reichskanzler Otto von Bismarck als Invaliditäts- und Altersversicherung ins Leben gerufen wurde, ist das so genannte Umlageverfahren. Danach werden die aktuellen Einnahmen der Rentenversicherung – Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt – für die laufenden Rentenzahlungen verwendet. Die Versicherten erhalten im Sinne des „Generationenvertrags“ im Gegenzug für ihre Beiträge einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Rente im Alter, die dann von der nächsten Beitragszahler-Generation finanziert wird.

Europa: Raum der Freiheit

Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des sozialen Fortschritts gründet auf der uneingeschränkten Achtung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. Moderne und leistungsfähige Sozialstaaten können nur in weltoffenen und von Vielfalt geprägten Gesellschaften bestehen. Angesichts großer gemeinsamer Herausforderungen profitieren die Sozialsysteme von der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. Die europäische Einigung bringt für die Bürgerinnen und Bürger konkrete Vorteile. Die offenen Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen es, vorübergehend oder dauerhaft im Ausland zu leben, zu studieren oder zu arbeiten.
Die Sozialversicherung als Rückgrat der sozialen Sicherheit steht dafür ein, dass Deutschland und Europa weltoffen, vielfältig und tolerant bleiben.

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Inhalt des Dossiers

  1. Zuschläge für Erwerbsgeminderte ab 1. Juli 2024
  2. Renten steigen erneut
  3. Haben Sie Fragen?
  4. Bessere ­Lebensqualität
  5. Sozialmedizinische Beratung für ­onkologisch Erkrankte in Marburg
  6. Deutsche Rentenversicherung Hessen unterstützt Mut-Tour
  7. Versichertenälteste für ­Ehrenamt ausgezeichnet
  8. 75 Jahre Grundgesetz
  9. Väter sind bei Erziehungszeiten für Rente nicht benachteiligt
  10. Kindererziehung erhöht die Rente
  11. Zu Gast in Mannheim