Deutsche Rentenversicherung

Nachrichten Winter 2023

Das gilt 2024

Frau sitzt auf Gartenbank und schreibt etwas in ein HeftQuelle:Deutsche Rentenversicherung

Altersgrenzen für den Rentenbezug steigen

Die Altersgrenze für die reguläre Altersrente steigt zu Beginn des nächsten Jahres auf 66 Jahre und 2 Monate. Das gilt für Versicherte, die 1959 geboren wurden und im nächsten Jahr 65 werden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter. Ab 2024 wird die Altersgrenze jährlich in 2-Monats-Schritten angehoben, bislang stieg sie jedes Jahr um einen Monat. Im Jahr 2031 ist die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.
Bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt die Altersgrenze für 1959 Geborene bei 64 Jahren und 2 Monaten. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 dann die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Häufig wird sie noch „Rente ab 63“ genannt – diese Bezeichnung ist allerdings falsch, da diese Rentenart nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden kann.
1959 geborene Versicherte, die mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, können mit 66 Jahren und 2 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen, also frühestens 2025. Wer früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen: für jeden Monat 0,3 Prozent und das dauerhaft für die gesamte Zeit des Rentenbezugs.
Ihre individuelle Rente können Sie sich ausrechnen lassen.

Zum Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner

Beitragssatz bleibt stabil

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2024 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze ändert sich

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt in den alten Bundesländern von monatlich 7.300 Euro auf 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 7.100 Euro auf 7.450 Euro. Sie bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.

Vorläufiges Durchschnittsentgelt

Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2024 beträgt 45.358 Euro. Das Durchschnittsentgelt sagt aus, wie viel Geld alle Rentenversicherten in Deutschland durchschnittlich verdienen. Wer das Durchschnittsentgelt verdient, erhält dafür genau einen Entgeltpunkt für die Berechnung der späteren Rente.

Freiwillige Versicherung: Mindest- und Höchstbeitrag steigen

Der Höchstbetrag zur freiwilligen Versicherung für das Jahr 2024 steigt bundesweit von 1.357,80 Euro auf 1.404,30 Euro im Monat; der Mindestbeitrag steigt bundesweit von 96,72 Euro auf 100,07 Euro monatlich. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Sie dürfen allerdings nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein. Ausgeschlossen von der Möglichkeit sind auch Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.

Höhere Erwerbsminderungsrente für ­Bestandsrenten ab Juli

Ab Juli 2024 wird die Erwerbsminderungsrente um einen Zuschlag erhöht. Dieser hängt vom Rentenbeginn ab: Bei einem Rentenbeginn zwischen 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018 steigt die Erwerbsminderungsrente um 4,5 Prozent. Rentenbeziehende müssen keinen gesonderten Antrag für diesen Zuschlag stellen. Die Rentenversicherung zahlt die höhere Rente automatisch an alle Berechtigten.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch eine so genannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente.
Seit 2019 wird die Länge der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2024 sind erwerbsgeminderte Personen so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 66. Lebensjahr und einem Monat weitergearbeitet hätten.

Höherer Mindestlohn: Minijob-Grenze steigt

Zum 1. Januar 2024 wird der allgemeine Mindestlohn in Deutschland erneut angehoben: von 12 Euro auf 12,41 Euro. Dieser gilt für alle Beschäftigten, auch für diejenigen mit Minijob. Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der Mindestlohn erhöht, steigt auch die Verdienstgrenze im Minijob. Daher steigt diese zum 1. Januar 2024 von 520 Euro pro Monat auf 538 Euro. Die Jahresverdienstgrenze steigt auf 6.456 Euro. Liegt der monatliche Verdienst zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro handelt es sich um einen so genannten Midijob. Midijobs sind anders als Minijobs voll sozialversicherungspflichtig.

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Inhalt des Dossiers

  1. Vorwort
  2. Reha in der Wunschklinik
  3. Eine gute Wahl: Die Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Hessen
  4. Vom Antrag bis zur Reha
  5. Mit einer Anschlussreha­bilitation ­zurück in den Alltag
  6. Persönlich, digital und sicher
  7. Widerspruch – Ihr gutes Recht
  8. Das gilt 2024
  9. Sinnvoll, sicher und ­sympathisch
  10. Achtung vor Trickbetrug per SMS
  11. Ein Hoch aufs ­Ehrenamt
  12. Seminare für Mitarbeitende von ­Gemeinden und Versicherungsämtern