Deutsche Rentenversicherung

Nachrichten Winter 2024

Das gilt 2025

Rentenrelevante Informationen und Zahlen für 2025

Altersgrenze für die reguläre Altersrente

Die Altersgrenze für die reguläre Altersrente wird zu Beginn des nächsten Jahres weiter angehoben. Für Versicherte, die 1960 geboren wurden und im nächsten Jahr 65 werden, steigt sie auf 66 Jahre und 4 Monate. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter. Die Altersgrenze wird jährlich in 2-Monats-Schritten angehoben. Für die Jahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

 

Altersrente für langjährig Versicherte

Eine Altersrente für langjährig Versicherte – also mit mindestens 35 Jahren rentenrechtlicher Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung – kann frühestens mit 63 Jahren bezogen werden, allerdings mit Abschlägen. Diese Abschläge gelten dann dauerhaft für die gesamte Zeit des Rentenbezugs. Für Versicherte des Jahrgangs 1962 sind dies 13,2 Prozent Abschlag. Rentenabschläge lassen sich jedoch durch freiwillige Einzahlungen ausgleichen.

 

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt die Altersgrenze für 1961 Geborene bei 64 Jahren und sechs Monaten. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter. Für die Jahrgänge ab 1964 liegt es bei 65 Jahren. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Versicherungsjahre (mit Ausnahmen) in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann. Häufig wird sie noch „Rente ab 63“ genannt – diese Bezeichnung ist allerdings falsch, da diese Rentenart nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden kann. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig bezogen werden, auch nicht mit Abschlägen.

 

Beitragssatz

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2025 voraussichtlich weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung.

 

Vorläufiges Durchschnittsentgelt

Das vorläufige monatliche Durchschnittsentgelt für das Jahr 2025 beträgt voraussichtlich 4.208 Euro. Das Durchschnittsentgelt sagt aus, wie viel Geld alle Rentenversicherten in Deutschland durchschnittlich verdienen. Wer das Durchschnittsentgelt verdient, erhält dafür genau einen Entgeltpunkt für die Berechnung der späteren Rente.

 

Beitragsbemessungsgrenze

Die erstmals bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt voraussichtlich auf monatlich 8.050 Euro (2024: monatlich 7.550 Euro West und monatlich 7.450 Euro Ost). Sie bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.

 

Beiträge zur freiwilligen Versicherung

Der Höchstbetrag zur freiwilligen Versicherung für das Jahr 2025 steigt bundesweit voraussichtlich von 1.404,30 Euro auf 1.497,30 Euro im Monat; der Mindestbeitrag steigt bundesweit voraussichtlich von 100,07 Euro auf 103,42 Euro monatlich. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland oder als deutsche/-r Staatsangehörige/-r einen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Zusätzlich kann nach den über- und zwischenstaatlichen Regelungen eine Berechtigung für weitere Personen bestehen. Sie dürfen allerdings nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein. Ausgeschlossen von der Möglichkeit sind auch Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.

 

Mindestlohn

Zum 1. Januar 2025 wird der allgemeine Mindestlohn in Deutschland erneut angehoben: von 12,41 Euro auf 12,82 Euro. Dieser gilt für alle Beschäftigten, auch für diejenigen mit Minijob. Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der Mindestlohn erhöht, steigt auch die Verdienstgrenze im Minijob. Daher steigt diese zum 1. Januar 2025 von 538 Euro pro Monat auf 556 Euro. Die Jahresverdienstgrenze steigt auf 6.672 Euro. Liegt der monatliche Verdienst zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro handelt es sich um einen so genannten Midijob. Midijobs sind anders als Minijobs in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig, wobei die beschäftigte Person nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.

 

Krankenkassenbeiträge

Die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung erhöhen sich voraussichtlich ab 2025. Der Schätzerkreis der Gesetzlichen Krankenversicherung erwartet für das Jahr 2025 eine Erhöhung des rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Geschieht dies, zahlen auch Rentenbeziehende ab März 2025 einen höheren Beitrag zur Krankenversicherung. Im Januar und Februar 2025 werden die aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge zunächst weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrages berechnet.

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Inhalt des Dossiers

  1. Vorwort
  2. Renten für Hinterbliebene
  3. Das gilt 2025
  4. Vereint in die Zukunft
  5. Gesund sein – gesund bleiben
  6. RV Fit
  7. Ein Gewinn für alle Beteiligten
  8. Wechsel an der Vorstandsspitze