„In jeder Hinsicht solide aufgestellt“
Haushaltsvolumen der Deutschen Rentenversicherung Hessen steigt um 5,9 Prozent
Das Haushaltsvolumen der Deutschen Rentenversicherung Hessen beträgt im Jahr 2025 rund 15,6 Milliarden Euro und wächst damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 5,9 Prozent. Das hat die Vertreterversammlung des hessischen Rentenversicherungsträgers bei ihrer Jahresabschlusssitzung am 3. Dezember 2024 in Frankfurt am Main unter Leitung ihres Vorsitzenden Jürgen Bothner einstimmig beschlossen. „Die Rentenversicherung ist in jeder Hinsicht solide aufgestellt“, sagte Dr. Michael Stegmann, Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Hessen.
Die Beiträge, mit rund 78 Prozent die wichtigste Position der Einnahmenseite des Haushaltsvolumens, schlagen mit rund 12,1 Milliarden Euro zu Buche. Vom Bund werden Zuschüsse von rund 3,2 Milliarden Euro erwartet. Auf der Ausgabenseite stellen die Rentenzahlungen mit rund 13,9 Milliarden Euro die größte Position von 89 Prozent der Gesamtausgaben. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten machen lediglich 1,4 Prozent des Haushaltsvolumens aus. Die Leistungen zur Teilhabe belaufen sich auf insgesamt rund 303 Millionen Euro.
Quelle:DRV Hessen
Zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung
Nach einem Überschuss von 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2023 wird für 2024 ein Defizit in Höhe von voraussichtlich 2 Milliarden Euro für die Rentenversicherung insgesamt erwartet. Prognostizierten Einnahmen von 395,8 Milliarden Euro stehen erwartete Ausgaben von insgesamt 397,8 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz wird aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt – eine finanzielle Reserve der Rentenversicherung zum Ausgleich unterjähriger Einnahme- und Ausgabeschwankungen mit gesetzlich festgelegter Unter- und Obergrenze.
Die Rücklage liege zum Ende des Jahres 2024 voraussichtlich bei 43,6 Milliarden Euro, sagte Dr. Michael Stegmann. Diese Summe entspricht 1,54 Monatsausgaben der Rentenversicherung und liegt damit noch über der Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben. Insofern bleibe der Beitragssatz voraussichtlich bis Ende 2026 stabil bei 18,6 Prozent des Bruttolohns, so Stegmann.
Die Nachhaltigkeitsrücklage werde jedoch durch die Rentenanpassung, die steigende Zahl an Rentenzugängen und die höhere Lebenserwartung bei nur noch geringfügig steigender Zahl an versicherungspflichtigen Beschäftigten mittelfristig deutlich abnehmen. Nach aktueller Vorausberechnung werde die Untergrenze im Jahr 2027 unterschritten, skizzierte Stegmann. Dies hätte eine Anhebung des Beitragssatzes zur Folge, die erste seit 20 Jahren – nach aktuellem Stand von 18,6 auf 18,9 Prozent des Bruttolohns.
Damit die Rentenversicherung von 2027 an nicht unterjährig in Zahlungsschwierigkeiten kommt, sei eine Stärkung ihrer Liquidität dringend erforderlich, sagte Stegmann. Schon seit Längerem fordere die Deutsche Rentenversicherung die Anhebung der Mindestrücklage der Rentenversicherung von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben, wie es etwa im Rentenpaket II vorgesehen war.
Kritik an Kürzung der Bundeszuschüsse
Kritisch steht die Deutsche Rentenversicherung weiteren Kürzungen der Bundeszuschüsse gegenüber, wie im Rentenpaket II geplant. Die Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung stellten keine Subvention dar, vielmehr würde der Rentenversicherung dadurch ein Großteil der Kosten für so genannte nicht beitragsgedeckte Leistungen erstattet, betonte Stegmann. Die Finanzierung aus Steuermitteln bilde hierfür das geeignete Instrument. Beispiele für nicht beitragsgedeckte Leistungen sind etwa eine höhere Bewertung von Rentenzeiten in den neuen Bundesländern oder von Zeiten der Berufsausbildung, die Zahlung von Altersrenten vor Erreichen des regulären Rentenalters ohne entsprechende Abschläge sowie die rentensteigernde Berücksichtigung von Zeiten der Fachschulausbildung und des Mutterschutzes.
Stegmann wies darauf hin, dass der Anteil der Bundeszuschüsse an den Einnahmen der Rentenversicherung im Laufe der Jahre keineswegs gestiegen sei. Er bewege sich seit Längerem zwischen 22 und 23 Prozent. Bei Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 habe der Zuschuss des Bundes sogar rund 24 Prozent der gesamten Einnahmen der Rentenversicherung ausgemacht.
Der Rentenversicherungsbericht prognostiziert für das Jahr 2025 ein Rentenplus von rund 3,5 Prozent. Die genaue Höhe der Rentenanpassung wird im Frühjahr 2025 festgelegt.
Bauprojekte in Frankfurt und Lindenfels
Im Haushaltsansatz 2025 der Deutschen Rentenversicherung Hessen sind 10 Millionen Euro für das Projekt „Zukunft Städelstraße“ veranschlagt. Die Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Hessen in der Städelstraße 28, im Jahr 1957 erbaut, 1962 erweitert und 2000 teilsaniert, soll in den nächsten Jahren modernisiert werden. „Das denkmalgeschützte Gebäude in städtebaulich exponierter Lage am Schaumainkai hat repräsentativen und identitätsstiftenden Charakter, sowohl für das Stadtbild als auch für die Deutsche Rentenversicherung Hessen“, sagte Stegmann. Die Vergabeverfahren für den Brandschutz und die Raumbedarfsplanung seien durchgeführt. Zudem habe es erste Gespräche mit der örtlichen Denkmalschutzbehörde gegeben.
Auch das im Jahr 1962 errichtete und 1996 erweiterte Bildungszentrum in der Eleonoren-Klinik der Deutschen Rentenversicherung Hessen in Lindenfels-Winterkasten ist sanierungsbedürftig. Dort findet ein Großteil der Aus- und Fortbildungen der Mitarbeitenden statt. Für die Sanierung, die in diesem Jahr starten soll, ist eine Gesamtsumme von rund 2 Millionen veranschlagt, wie Dr. Michael Stegmann von der Geschäftsführung berichtete.
Zentrales Klinikmanagement etabliert
Die fünf Rehabilitationskliniken der Deutschen Rentenversicherung Hessen müssten sich künftig auf mehr Transparenz und erhöhten Wettbewerbsdruck einstellen, sagte Thomas Hild-Füllenbach, Mitglied der Geschäftsführung, bei der Vertreterversammlung. Seit Juli 2023 gilt die so genannte qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl. Das heißt, die Rentenversicherung belegt die Reha-Kliniken nach einem Kriterienset an definierten Zielquoten, unter anderem die Wartezeit oder Entfernung vom Wohnort. Die Qualität einer Einrichtung hat das größte Entscheidungsgewicht. Außerdem haben Reha-Antragstellende das Wunsch- und Wahlrecht, direkt im Formular ihre bevorzugte Klinik anzugeben. Das nutzten mittlerweile bis zu 40 Prozent der Antragstellenden, so Hild-Füllenbach.
Daher sei es für die zukunftsfähige Ausrichtung und die Marktposition der eigenen Kliniken unerlässlich, ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Dafür wurde ein „Zentrales Klinikmanagement“ (ZKM) etabliert, welches direkt an die Geschäftsführung berichtet. Schwerpunktthemen des ZKM im Jahr 2025 seien eine gemeinsame Telefonzentrale der eigenen Kliniken sowie eine zentrale Bettendisposition und Klinikbuchhaltung. „Bisher haben sich unsere Kliniken im Veränderungsprozess gut bewährt“, sagte Hild-Füllenbach.
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen tagt wieder am 25. April 2025 in Künzell bei Fulda.
Tina Full-Euler, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit