Deutsche Rentenversicherung

Beihilfe-Formulare

für Beihilfeberechtigte der Deutschen Rentenversicherung Hessen

Achtung: Diese Vordrucke sind nur für Beihilfeberechtigte der Deutschen Rentenversicherung Hessen!

Die Gewährung einer Beihilfe kann nur aufgrund eines entsprechenden Antrages erfolgen. Hierfür stellen wir Ihnen an dieser Stelle Antragsformulare sowie ein Merkblatt zur Verfügung.

Sie haben die Möglichkeit die Formulare online auszufüllen oder blanko ausdrucken. In jedem Fall benötigen wir die Antragsformulare mit ihrer Unterschrift im Original. Bitte senden Sie Ihre Anträge postalisch an die Beihilfestelle:

Deutsche Rentenversicherung Hessen
Beihilfestelle
Städelstraße 28
60596 Frankfurt a.M.

Je nach Inhalt des Antrags erfolgt die Bearbeitung in unterschiedlichen Schritten. Dies kann dazu führen, dass die von Ihnen eingereichten Anträge nicht in der Reihenfolge der Eingangsdaten bearbeitet werden.

Nach Einreichung eines Papierantrags ist Ihr Antrag aufgrund verschiedener technischer Prozesse nicht direkt am Folgetag für die Sachbearbeitung sichtbar.

Die Beantwortung schriftlicher Anfragen sowie die Beauftragung von Gutachterinnen und Gutachtern in Genehmigungsverfahren, z. B. bei Psychotherapie oder Kuren, erfolgt möglichst zeitnah.

Die tatsächliche Bearbeitungszeit hierfür ist dann auch von den Antwortzeiten der Gutachterinnen und Gutachter abhängig.


Tipps zum Beihilfeantrag


Beachten Sie die Mindestantragssumme

Bitte reichen Sie nur Anträge mit Aufwendungen über 250,00 Euro ein.

Prüfen Sie Ihre Antragsunterlagen auf Vollständigkeit

  • Sind der Name und die Personalnummer korrekt und leserlich auf allen Formularen eingetragen?
  • Sind alle geforderten Angaben des Antragsformulars ausgefüllt?
  • Sind ggf. erforderliche Nachweise (z. B. Änderung der Krankenversicherung) beigefügt?

So können Sie die Bearbeitung Ihres Antrags beschleunigen:

  • Achten Sie bitte darauf, dass alle Belege gut lesbar sind.
  • Reichen Sie bitte nur einen Beleg auf einer Seite ein.
  • Verzichten Sie darauf, Belege mehrmals zur Abrechnung vorzulegen.
  • Reichen Sie pflegebedingte Aufwendungen (z. B. stationäre oder häusliche Pflege, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel etc.) mit einem separaten Beihilfeantrag, getrennt von sonstigen krankheitsbedingten Aufwendungen, ein.
  • Sind Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert, kann auf die Einreichung von zusätzlichen Quittungen/Zahlungsbelegen verzichtet werden.
  • Kontrollieren Sie vor jeder Antragstellung Ihren letzten Bescheid, um eventuell noch fehlende Unterlagen beizulegen.
  • Kontrollieren Sie vor Absendung des Antrags die Vollständigkeit der einzureichenden Belege und die zur Abrechnung benötigten Informationen sowie den Beihilfevordruck auf Vollständigkeit.
  • Bitte nummerieren Sie die Belege in der oberen rechten Ecke und sortieren diese in aufsteigender Reihenfolge.
  • Legen Sie bei Vorlage von Rechnungen für Hilfsmittel (z. B. Einlagen, Brillen), Rezepten, Fahrtkosten oder Heilbehandlungen immer eine Kopie der ärztlichen Verordnung bei. Ohne ärztliche Verordnung können entsprechende Rechnungen nicht abgerechnet werden.
  • Verzichten Sie bitte auf schriftliche oder telefonische Rückfragen zum Bearbeitungsstand. Dies bindet Ressourcen, die zur Antragsbearbeitung gebraucht werden.
  • Fachliche Rückfragen beantworten wir gerne.


Verzichten Sie bitte generell auf Heftklammern, Klebestreifen oder ähnliches und kopieren Sie nur einen Beleg auf eine Seite.

Bitte beachten Sie, dass Beihilfeanträge in Papierform nur mit einer gültigen Unterschrift abgerechnet werden können.