Finanzen
Ihre Beiträge, unsere Verantwortung: Die verantwortungsvolle und kostenbewusste Verwaltung der uns anvertrauten Beiträge ist für uns verpflichtend und selbstverständlich zugleich. Haushaltsplan und Jahresrechnung zeigen, wofür wir unsere Finanzmittel einsetzen.
Der Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2024 das siebte Jahr in Folge stabil bei 18,6 Prozent des Bruttolohns – das ist eine erfreuliche Nachricht für die arbeitenden Menschen.
Dr. Michael Stegmann, Mitglied der Geschäftsführung
Ihre Beiträge, unsere Verantwortung
Es liegt in unserer Verantwortung, die uns anvertrauten Beiträge gewissenhaft und kostenbewusst zu verwalten. Haushaltsplan und Jahresrechnung zeigen, wofür wir unsere Finanzmittel einsetzen.
Die gesetzliche Rentenversicherung hat sich als solides und stabiles Alterssicherungssystem bewährt. Durch das Umlageverfahren wird kein Kapitalstock gebildet. Das heißt, die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber fließen sofort in die laufenden Ausgaben für Renten oder Leistungen zur Teilhabe.
Da die Rentenversicherung keine langfristigen Erträge erwirtschaften soll, bildet sie zum Ausgleich von Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben lediglich eine eng begrenzte Nachhaltigkeitsrücklage. Weil im Jahr 2023 die Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung insgesamt die Ausgaben um 0,4 Prozent überstiegen, vermehrte sich die Nachhaltigkeitsrücklage um rund 2,3 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Mit rund 45 Milliarden Euro verfügte die gesamte Rentenversicherung zum Jahresende damit über rund 1,7 Monatsausgaben. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen verwendet für Verwaltungskosten lediglich 1,2 Prozent der Ausgaben.
Ergebnis 2023
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen hat das Jahr 2023 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 13,9 Milliarden Euro abgeschlossen. Damit unterhielt die Deutsche Rentenversicherung Hessen auch 2023 den größten öffentlichen Etat nach dem Landeshaushalt. Gegenüber 2022 haben sich die Einnahmen und Ausgaben um 5,3 Prozent erhöht. Relativ höhere Beitragseinnahmen eines Trägers bedeuten gleichzeitig auch höhere Ausgaben, da im so genannten Gemeinlastverfahren die Ausgaben für Rentenzahlungen, Beitragserstattungen, die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner sowie sonstige Geldleistungen von den Trägern der allgemeinen Rentenversicherung nach dem Verhältnis ihrer Beitragseinnahmen gemeinsam zu tragen sind.
Tabelle: Einnahmen 2023
| Anteil | Euro | Veränderung
zu 2022 |
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Beiträge | 78,4 % | 10.894.147.799,76 | 5,0 % |
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Bundeszuschüsse | 20,7 % | 2.876.802.311,54 | 4,0 % |
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Erstattungen und andere Einnahmen | 0,4 % | 60.538.810,52 | 32,5 % |
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Vermögenserträge und
sonstige Einnahmen | 0,5 % | 71.222.603,96 | 336,3 % |
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Summe | 100 % | 13.902.711.525,78 | 5,3 % |
Tabelle: Ausgaben 2023
| Anteil | Euro | Veränderung
zu 2022 |
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Leistungen zur Teilhabe | 2,0 % | 273.476.154,43 | 3,8 % |
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Renten | 82,0 % | 11.402.534.434,73 | 5,5 % |
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Zusatzleistungen und Leistungen für Kindererziehung | 0,0 % | 4.419.114,91 | -0,5 % |
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Pflegeversicherung der Rentnerinnen und Rentner | 0,0 % | -18.472,78 | -66,8 % |
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Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner | 6,3 % | 880.797.314,90 | 6,5 % |
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Beitragserstattungen | 0,0 % | 3.446.334,56 | 11,4 % |
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Sonstige Aufwendungen | 0,0 % | 1.022.937,94 | 134,3 % |
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Ausgaben im Finanzverbund | 8,0 % | 1.117.585.982,31 | 9,6 % |
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Personalkosten | 1,0 % | 135.346.364,49 | 7,3 % |
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Sachkosten der Verwaltung | 0,2 % | 21.894.724,47 | 19,7 % |
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Verfahrenskosten | 0,1 % | 12.708.210,31 | -1,0 % |
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Überschuss der Erträge | 0,4 % | 49.498.425,51 | -58,7 % |
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Summe | 100 % | 13.902.711.525,78 | 5,3 % |
Bundeszuschüsse – Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben
In Form von Bundeszuschüssen ist auch der Staat an der Finanzierung der Deutschen Rentenversicherung beteiligt. Mit ihnen werden gesamtgesellschaftliche Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert, die nicht von den Beitragszahlenden getragen werden sollen. Beispiele für diese nicht beitragsgedeckten Leistungen sind die Zahlung von Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge sowie die rentensteigernde Berücksichtigung von Zeiten der Fachschulausbildung und der Kindererziehung.
Zusätzlich sichern die Bundeszuschüsse die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen.