Bei Fragen rund um die Themen Rente, Reha und Altersvorsorge können sich hörbeeinträchtigte sowie gehörlose Menschen mithilfe eines Dolmetscherdienstes von uns beraten lassen. Unser Partner Tess-Relay-Dienste übersetzt als Dolmetscher mit Gebärden- sowie Schriftsprachdolmetschern das Telefonat.
So funktioniert das Gebärdensprachtelefon
Um das Servicetelefon für gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen nutzen zu können, muss zunächst die Software von Tess auf Ihrem Computer installiert werden.
Gehörlose Menschen, die Deutsche Gebärdensprache nutzen, rufen den Gebärdensprach-Dolmetscherdienst TeSign über einen Computer mit Windows-Betriebssystem an. Es wird eine Webcam sowie ein Internet-Zugang benötigt. Ein Gebärdensprach-Dolmetscher stellt eine kostenfreie Verbindung zum Servicetelefon her und dolmetscht das Gespräch.
Stark schwerhörige und taube Menschen rufen den Schrift-Dolmetscherdienst TeScript über einen Computer mit Windows-Betriebssystem an. Hierfür wird nur ein Internet-Zugang benötigt. Ein Schriftdolmetscher stellt dann eine kostenfreie Verbindung zum Servicetelefon her und dolmetscht das Gespräch. Eine Anleitung für diesen Service finden Sie hier.
Das Angebot ist kostenfrei.
Wann kann ich das Servicetelefon erreichen?
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung:
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 19:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:30 Uhr
Persönliche Beratung
Auch vor Ort in einer unserer Beratungsstellen können wir Sie persönlich beraten. Hörbehinderte Menschen haben dabei das Recht, sich zur Verständigung bei Behörden der Gebärdensprache zu bedienen. Im Verwaltungsverfahren ist die Amtssprache Deutsch. Ist hierzu ein Gebärdensprachdolmetscher oder ein entsprechend ausgebildeter Mitarbeiter der Sozialverwaltung erforderlich, trägt die Behörde etwa anfallende Kosten.
Kontaktaufnahme per E-Mail
Selbstverständlich können Sie uns auch über das Kontaktformular auf unserer Internetseite kontaktieren.