Deutsche Rentenversicherung

Berufsstarter: Voller Schutz für Azubis bei Arbeitsunfall

Datum: 06.08.2021

Viele junge Menschen starten derzeit mit einer Ausbildung in das Berufsleben. Damit beginnt für sie auch automatisch die Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung. Vom ersten Tag der Ausbildung an sind sie durch die Leistungen der Rentenversicherung im Falle eines Arbeitsunfalls geschützt.

Welche Leistungen bietet die Deutsche Rentenversicherung?

Die Deutsche Rentenversicherung hat für ihre Mitglieder diverse Leistungen – von Präventionsleistungen bei beginnenden gesundheitlichen Beschwerden bis hin zu Reha-Leistungen, zum Beispiel bei längerer Krankheit oder infolge eines Unfalls. Außerdem trägt sie die Kosten für Weiterbildungen oder Umschulungen, wenn Sie einmal aus gesundheitlichen Gründen Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Sollten Sie teilweise oder voll erwerbsunfähig werden, zahlt die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente.

Beiträge wichtig für die Rente

Jeder in die Rentenversicherung eingezahlte Euro zählt für die spätere Rente. Von der Ausbildung bis zum letzten Beitrag vor dem Rentenbeginn. Die Beiträge zur Rentenversicherung, die im Jahr 2021 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens betragen, werden üblicherweise zwischen Arbeitgeber und Azubi aufgeteilt. Beträgt die Ausbildungsvergütung 325 Euro oder weniger, zahlt der Arbeitgeber den vollen Beitrag zur Rentenversicherung.