Sie wollen sich trotz Ihrer Altersrente noch nicht zur Ruhe setzen? Wie viel Sie zur gesetzlichen Rente hinzuverdienen dürfen, ohne Ihren Rentenanspruch zu gefährden, hängt von Ihrem Lebensalter ab.
Erhalten Sie schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente, gelten beim Hinzuverdienst besondere Regelungen. Wenn Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Eigene Beiträge zur Rentenversicherung müssen Sie nicht mehr zahlen. Sie dürfen aber – und erhöhen so jedes Jahr Ihre Rente.
Wann erreiche ich die Regelaltersgrenze?
Die Regelaltersgrenze wird für nach dem 31. Dezember 1946 geborene Versicherte schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Alle, die 1964 oder später geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit 67.
Ich habe die Regelaltersgrenze erreicht und möchte weiterarbeiten
Dann können Sie unbegrenzt hinzuverdienen und es gibt Vorteile bei der Rente: einen Zuschlag, wenn Sie Ihre Rente erst später in Anspruch nehmen, oder eine höhere Rente, wenn Sie neben der Rente arbeiten und selbst weiter Beiträge zahlen.
Ich möchte die Regelaltersrente später in Anspruch nehmen
Wenn Sie Ihre Regelaltersrente erst später in Anspruch nehmen und noch weiterarbeiten, erhalten Sie für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und keine Rente beziehen einen Zuschlag von 0,5 Prozent monatlich zur Rente. Das wären im Jahr 6 Prozent! Zusätzlich erhöht sich die Rente noch durch die laufende Beitragszahlung.
Ich möchte die Regelaltersrente beziehen und weiterarbeiten
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei. Sie müssen dann selbst keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen. Ihr Arbeitgeber schon, aber diese Beiträge haben keinen Einfluss auf Ihre Rentenhöhe.
Sie können aber Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter auch eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchten. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente, und zwar dann nicht nur durch Ihre eigenen Beiträge, sondern auch durch die Ihres Arbeitgebers.
Bitte beachten Sie:
Bitte melden Sie jede Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger. Dort erfahren Sie dann, ob Ihr Verdienst die Höhe Ihrer Rente beeinflusst.