Deutsche Rentenversicherung

Grundrentenzuschlag erfolgreich eingeführt


Datum: 17.03.2023

Seit 1. Januar 2021 ist in Deutschland das Gesetz zur Einführung der Grundrente in Kraft. Bei allen Neurenten sowie bei den rund 26 Millionen Bestandsrenten wurde durch die Rentenversicherungsträger geprüft, ob ein Grundrentenzuschlag zu zahlen ist.

„Auch die KBS hat den Grundrentenzuschlag erfolgreich eingeführt“, sagte Robert Prill in der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). Der Vorsitzende der Vertreterversammlung erklärte: „Für alle Neurentnerinnen und Neurentner wird der Zuschlag im Rahmen der Rentenfeststellung ermittelt, sofern ein Anspruch besteht. Die Überprüfung aller 1,65 Millionen Bestandsrenten der KBS ist ebenso abgeschlossen. Wer Anspruch auf Zahlung eines Grundrentenzuschlags hat, wurde beziehungsweise wird entsprechend informiert.“

Den Grundrentenzuschlag kann nur erhalten, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat. Das eigene Einkommen sowie das des Ehegatten darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen.

Informationen zum Grundrentenzuschlag: Grundrentenzuschlag | Deutsche Rentenversicherung