Mit dem Versand der jährlichen Lebensbescheinigungen fordert der Renten Service von den Rentenberechtigten, deren Rente in das Ausland gezahlt wird, einen Lebensnachweis an. Haben Sie eine solche Bescheinigung erhalten? Dann füllen Sie diese bitte aus und lassen Sie Ihre Angaben von einer amtlichen Stelle bestätigen. Lebensbescheinigungen sind dem Renten Service immer im Original und nicht per Fax oder E-Mail zu übersenden.
Was hat es mit der Lebensbescheinigung auf sich?
Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihre Rente nur zahlen, wenn sie weiß, dass Sie noch leben. Wohnen Sie im Ausland, bestätigen Sie dies mithilfe einer Lebensbescheinigung.
Was mache ich mit der Lebensbescheinigung?
Überprüfen Sie bitte auf der Lebensbescheinigung Ihre eingedruckten Daten. Falls nötig, korrigieren Sie diese. Bitte vergessen Sie nicht, die Lebensbescheinigung zu unterschreiben. Senden Sie diese - nach der amtlichen Bestätigung - mit dem beiliegenden Rückumschlag innerhalb der vorgesehenen Frist zurück.
Achtung!
Wird die Lebensbescheinigung bis Ende April des Folgejahres nicht nachgewiesen, stellt der Renten Service die Rentenzahlung endgültig ein.
Gut zu wissen: Auf dem Rückumschlag ist die Adresse der Deutschen Post AG, Niederlassung Rentenservice angegeben. Bei dieser Stelle muss die Lebensbescheinigung eingehen, denn sie zahlt für die Deutsche Rentenversicherung die Rente aus.
Lebensbescheinigung verloren?
Kein Problem. Sie können jederzeit die Lebensbescheinigung auf der Internetseite des Rentenservices der Deutschen Post im Download-Center herunterladen.
In welchen Ländern ist keine Lebensbescheinigung nötig?
Wenn Sie in einem der folgenden Länder leben, ist grundsätzlich keine Lebensbescheinigung erforderlich, denn mit diesen Ländern sind wir bereits technisch vernetzt: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz und Spanien.