Soll bei Ihnen bald ein neuer Lebensabschnitt als Rentnerin oder Rentner beginnen? Denken Sie bitte daran: Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt – so will es das Gesetz. Deshalb müssen Sie unbedingt einen Antrag stellen, um Ihr Rentenverfahren einzuleiten.
Wann muss ich den Rentenantrag stellen?
Für den Antrag gibt es Fristen. Wir empfehlen, etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn den Antrag zu stellen, damit Ihre Rente noch pünktlich beginnen kann. Stellen Sie Ihren Antrag erst drei Monate nach Ablauf des Monats, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen Sie Ihre Rente frühestens vom Antragsmonat an.
Welche Angaben sind nötig?
Damit wir alles vollständig berücksichtigen können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir benötigen das zu Ihrer Rente passende Antragsformular. Alle Angaben, die Sie im Antrag machen, fließen in den Rentenbescheid ein. Die Antragsformulare dienen Ihnen und uns quasi als Checkliste.
Wie kann ich den Rentenantrag stellen?
Sie können Ihren Rentenantrag im Rahmen einer persönlichen Beratung oder online stellen.
Persönliche Beratung
Im Beratungsgespräch wird Ihr Rentenantrag von uns in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet. Vereinbaren Sie dazu bitte einfach einen Termin mit unseren Auskunfts- und Beratungsstellen unter folgendem Link: Terminvereinbarung.
Online
Sie können Ihren Rentenantrag bequem von zu Hause oder von unterwegs selbst ausfüllen und in vielen Fällen auch online senden. Hierfür stehen Ihnen unsere Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de zur Verfügung oder Sie benutzen den nachfolgenden Link: Rentenantrag stellen
Weitere Informationen rund um den Rentenantrag, Adressen und Telefonnummern gibt es in der kostenlosen Broschüre „Ihr Rentenantrag: So gehts“.