Deutsche Rentenversicherung

Erhöhung des Zusatzbeitrags zur KV wirkt sich verzögert auf die Rente aus

Datum: 01.04.2025

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2025 gestiegen. Für die Versicherten bedeutet das höhere zu leistende Beiträge.

Ab wann wirkt sich die Erhöhung des Zusatzbeitrags auf die Rente aus?

Im Gegensatz zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Rentnerinnen und Rentnern wirkt sich der veränderte Zusatzbeitrag für pflichtversicherte Rentenbezieher erst zwei Monate später aus. Der Krankenkassenbeitrag wird somit erst mit der Rentenzahlung für den Monat März angehoben und eine entsprechend geringere Rente überwiesen. Die zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge für die Rentenzahlungen der Monate Januar und Februar 2025 werden weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet.

Der geänderte Zahlbetrag kommt nicht bei allen Empfängerinnen und Empfängern zur gleichen Zeit an. Entscheidend ist, wann die Rente begann: Hat die Rente im April 2004 oder später begonnen, wird sie nachschüssig am Monatsende gezahlt. Die geänderte Rente wird in diesen Fällen erstmals Ende März auf dem Konto der Rentnerinnen und Rentner sein. Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Zahlung im Voraus. Die Rente für März wird also bereits Ende Februar überwiesen.

Wird aufgrund der Änderung der Rentenhöhe ein Bescheid erteilt?

Nein. Über die Änderung des aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrags werden betroffene Rentnerinnen und Rentner per Kontoauszug informiert. Dort steht unter anderem wie hoch der Zusatzbeitrag bisher war und wie hoch er jetzt ist.

Wird ein schriftlicher Nachweis benötigt?

Kein Problem. Über die Online-Dienste können Sie sich eine Rentenbezugsmitteilung ausstellen lassen. Hierzu klicken Sie bitte hier.