Mit dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege wurde beschlossen, dass die Höhe der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung für Eltern mit mindestens 2 Kindern unter 25 Jahren zu staffeln ist. Die Staffelung erfolgt über einen Beitragsabschlag, der ab dem zweiten bis zum fünften Kind jeweils 0,25 Prozent beträgt. Dadurch soll der zusätzliche wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung bei der Berechnung der Beiträge angemessen berücksichtigt werden

Mit der Beitragsstaffelung wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 umgesetzt. Danach ist es mit dem Grundgesetz unvereinbar, dass Eltern in der Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder die gleichen Beiträge zahlen wie Kinderlose.
Das Gesetz sah auch die Entwicklung eines digitalen Verfahrens vor, mit dem die Rentenversicherung die Anzahl und das Alter der Kinder automatisch ermitteln kann. Dieses Verfahren steht jetzt zur Verfügung.
Die Staffelung der Beitragssätze erfolgt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, aus denen Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zu zahlen sind.
Wie die Beitragsstaffelung genau funktioniert, erfahren Sie in unserem Fragen-Antworten-Katalog zur Pflegeversicherung.