Deutsche Rentenversicherung

Rentenzahlverfahren

Seit dem 28. April 2023 werden alle Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See durch den Renten Service der Deutschen Post AG ausgezahlt.

Rentenzahlungen

Grundsätzlich werden Renten nur „unbar" über ein Bankkonto, Postbankkonto oder Postsparbuch angewiesen. 

Mitteilungen über die Änderung der Anschrift, der Zahlungsverbindungen oder das Versterben eines Leistungsempfängers senden Sie bitte an die folgende Anschrift:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin

Selbstverständlich können Sie auch die Änderungen Ihrer Daten dem Rentenservice der Deutschen Post über die Änderungsanzeige mitteilen.

Hinweis zum Rentenausweis

Wenn Sie Ihren Rentenausweis verloren haben oder er beschädigt ist, können Sie einen Ersatzrentenausweis über das Online-Angebot des Rentenservice der Deutschen Post AG www.rentenservice.de/ersatzrentenausweis anfordern.

Hinweis zum Sterbevierteljahr

Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem die versicherte Ehegattin/Lebenspartnerin oder der Ehegatte/Lebenspartner verstorben ist. Für diese Zeit wird eine Rente in voller Höhe der Versichertenrente der Verstorbenen/des Verstorbenen als Vorschuss gezahlt. Der Vorschuss muss beantragt werden. Hierfür steht beim Renten Service der Deutschen Post AG ein Änderungsformular zur Verfügung.

Weitergehende Informationen finden Sie hier.

Achtung:

Sollten Sie Fragen zur Rentenberechnung oder zur Rentenhöhe haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Dienststelle der Deutsche Rentenversicherung-Knappschaft-Bahn-See.

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